Melioration legt Zwischenhalt ein
07.11.2024 Bezirk Waldenburg, Baselbiet, Natur, EptingenDer Eptinger Gemeinderat will im Rahmen einer Gesamtmelioration die Infrastruktur fit für die Zukunft machen. Bevor das Generationenprojekt vor die Gemeindeversammlung kommt, muss jedoch das Kantonsgericht über den Perimeter befinden.
Janis Erne
Das Gebiet von Eptingen erstreckt sich über 1118 Hektaren. Damit ist die Gemeinde flächenmässig die sechstgrösste des Kantons. Viel Land bedeutet aber nicht nur viel Platz für Natur und Landwirtschaft, sondern auch viel Unterhalt. Die Infrastruktur muss wiederkehrend erneuert werden – seien es Strassen, Drainagen, Hangsicherungen oder die Wasserversorgung.
Das kostet viel Geld, die Rede ist von rund 10 Millionen Franken. Der Eptinger Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Erneuerung der Infrastruktur gebündelt im Rahmen einer Gesamtmelioration anzugehen. Das hat den Vorteil, dass Bund und Kanton kräftig mitzahlen. Sie übernehmen – sofern die Melioration zustande kommt – rund drei Viertel der Kosten, den Rest tragen die Gemeinde (20 Prozent) und die Grundeigentümer (4 Prozent).
Nur wenige Landumlegungen
In Eptingen wurde bereits zwischen 1962 und 1990 eine Melioration durchgeführt. Damals nannte man das Verfahren noch Feldregulierung: Grundstücke wurden zusammengelegt und erschlossen. Landumlegungen wären bei der jetzigen Melioration nur in kleinem Umfang nötig, zum Beispiel für Bachausdolungen. Im Vordergrund steht die Infrastruktur. Hofzufahrten, Feldwege, Drainagen und die Wasserversorgung sollen erneuert werden. Zudem sind ökologische Massnahmen und Schutzbauten gegen Naturgefahren vorgesehen.
2014 wurde eine Vorstudie für eine Gesamtmelioration in Eptingen erstellt. Fünf Jahre später informierte der Gemeinderat zusammen mit dem Ebenrain-Zentrum die betroffenen Grundeigentümer und legte das sogenannte Beizugsgebiet öffentlich auf. Der Meliorationsperimeter umfasst fast das gesamte Landwirtschaftsland, nicht aber das Siedlungsgebiet, den Autobahnbereich und einzelne, bereits gut erschlossene Grundstücke.
Wie bei früheren Meliorationen in anderen Gemeinden gab es auch in Eptingen Beschwerden gegen den geplanten Perimeter, wie Nico Baumgartner bestätigt. Der Jurist ist Aktuar der kantonalen Expertenkommission für Meliorationen, die zuhanden des Regierungsrats die Verfahren bei Beschwerden und Einsprachen in Meliorationsangelegenheiten führt und diesem Entscheidanträge stellt.
Baumgartner zufolge gelangten 18 Grundeigentümer erstinstanzlich an den Regierungsrat. Dieser hat Ende 2023 rechtsgültig über die Beschwerden entschieden. Vier Beschwerdeführer haben ihren Fall in der Folge ans Kantonsgericht weitergezogen. Das Kantonsgericht entscheidet voraussichtlich am 20. November darüber. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich.
Die verbliebenen Beschwerden könnten die Melioration – und damit wichtige Investitionen in die Infrastruktur – also weiter verzögern. Erst wenn ein rechtsgültiger Perimeter vorliegt, kann das Generationenprojekt, das auf die nächsten 10 bis 20 Jahre ausgerichtet ist, der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Die Eptinger Bevölkerung muss sich also noch gedulden.