Maskenpflicht an Schulen fällt – Fasnacht ohne Einschränkung

  16.02.2022 Baselbiet, Fasnacht, Politik

Im Grundsatz hat der Regierungsrat für die kantonale «Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 2» folgende Eckwerte festgelegt, wie er in einer Mitteilung schreibt. So sehen diese Eckwerte aus:

- Die Maskenpflicht an Schulen wird auf allen Stufen und in Einrichtungen der Kinderbetreuung per 17. Februar 2022 aufgehoben.

-  Die repetitiven Massentests im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland» werden an den Schulen bis zum 31. März 2022 weitergeführt. Eine Teilnahme wird weiterhin empfohlen.

-  Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden per 17. Februar 2022 aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besuchende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt bestehen. Ebenso wird das Programm «Breites Testen Baselland» weitergeführt.

-  Das Angebot für das «Breite Testen Baselland» für Firmen und die Kantonsverwaltung wird per 21. Februar 2022 eingestellt.

-  Für sämtliche Fasnachtsaktivitäten im Kanton Basel-Landschaft müssen keine Schutzkonzepte mehr bewilligt werden.

-  Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird aufgehoben.

Weitere Mitteilung stellt die Regierung für Donnerstag in Aussicht. Mehr dazu in der \"Volksstimme\" vom Freitag. vs.

 


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