Baselbieter Gemeinden sollen Siedlungs-Gewässerraum ausscheiden

  30.10.2017 Baselbiet, Natur, Politik

Mit der vorgeschlagenen Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sollen den Bedenken des Kantonsgerichts Rechnung getragen werden, heisst es in einer Mitteilung der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion vom Montag. Im Planungsverfahren würden die Betroffenen einbezogen, andererseits würde den Gemeinden die Planungsautonomie in ihrem Siedlungsgebiet bestmöglich gewahrt.

Bisher sah das Baselbieter Gesetz vor, dass Uferschutzzonen der Gemeinden in Bauzonen, Gewässerbaulinien oder bestehende gesetzliche Abstandsvorschriften «grundsätzlich als vom Kanton ausgeschiedener Gewässerraum» im Sinne des Gewässerschutzes des Bundes gelten sollen. Der Kanton wollte so die Bundesvorgabe umsetzen, wonach alle Kantone bis 2018 Gewässerräume ausscheiden müssen.

Bei der generell-abstrakten Festlegung im Baselbieter Gesetz fehlt gemäss Urteil des Kantonsgerichts vom März 2017 indes die vom Bundesrecht verlangte Interessensabwägung im konkreten Fall des Neubaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie samt dem Einbezug der Betroffenen. Die kantonale Regelung widerspreche damit dem Bundesrecht.

Die nun vorgesehene Gesetzesänderung würde gemäss Vernehmlassungsentwurf aufgrund der Planungsmassnahmen zu höheren Kosten bei Gemeinden und Kanton führen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2018. (sda.)


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