Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung
19.12.2024 RegionBei einem Bootsunfall kam eine Frau ums Leben – der Kapitän war alkoholisiert
Bei einem Bootsunfall beim Rheinfelder Schwimmbad starb im August 2022 eine Passagierin, weitere Personen wurden verletzt. Das Bezirksgericht sprach jetzt den Bootsführer der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis bedingt.
Ronny Wittenwiler
«Ich hatte als Bootsführer die Verantwortung und trage eine Mitschuld an diesem schlimmen Unglück, deswegen bin ich hier.» Dies sagte der deutsche Staatsbürger am vergangenen Donnerstag vor dem Bezirksgericht Rheinfelden zu Beginn der Verhandlung. Er hoffe, dass die Opferfamilie ihm eines Tages vergibt. Vergeben für das, was vor über zwei Jahren auf dem Rhein beim Schwimmbad Rheinfelden geschehen war und wofür er sich nun zu verantworten hatte.
Der heute 39-Jährige war am Abend des 25. August 2022 zusammen mit drei weiteren Passagieren in seinem Motorboot unterwegs. Bei Dunkelheit und viel zu nah am Ufer, näherte er sich flussaufwärts dem offenen Aussenbecken des Schwimmbads Rheinfelden. Am oberen Ende wird diese Zone durch eine in den Fluss hinausragende Aufschüttung eingegrenzt. Und dort geschah es: Der Bootsführer kollidierte am äussersten Punkt mit dieser Landzunge.
Durch die Wucht des Aufpralls wurden die Begleiter des Lenkers vom Boot geschleudert und trugen unterschiedlich schwere Verletzungen davon. Die Freundin des Bootsführers, eine vierfache Mutter, erlag später ihren Verletzungen. Auch ihre älteste Tochter (damals 18) und deren Freund (19) wurden durch den Aufprall vom Boot geschleudert. Die beiden traten vergangene Woche vor Gericht als Zivilkläger auf. In einem waren sich Verteidigung und Anklage einig: Es handelte sich bei den Ereignissen in jener Nacht um einen «unglaublich tragischen Unfall» (Zitat der Verteidigung).
Zu schnell unterwegs?
Der Bootsführer hatte beim Unfall, der sich bei Dunkelheit ereignete, eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,0 Promille. Er sprach bei einer Einvernahme davon, in «kontrollierter Gleitfahrt» unterwegs gewesen zu sein. «Das passt in keiner Weise zu den Zeugenaussagen», stellte hingegen die Staatsanwaltschaft fest und berief sich unter anderem auf zwei Angler, die den Unfall aus gut 15 Metern Entfernung beobachteten, Rettungskräfte alarmierten und den drei Personen im Wasser Rettungsringe zuwerfen konnten.
Dem hielt der Angeklagte entgegen, dass für Laien, die nicht aus der Bootszene kämen, das Tempo eines Wasserfahrzeugs schwer einzuschätzen sei: «Wäre die Beschreibung dieser Zeugen richtig, wären alle gestorben.» Doch auch die Tochter der Verstorbenen und deren Freund sagten vor Gericht, dass der Angeklagte «auf jeden Fall viel zu schnell» gefahren sei. Wie schnell, konnte nicht abschliessend eruiert werden. «Nicht mit vollem Schub, 30, vielleicht 40 Stundenkilometer», schätzte der Angeklagte. Für den Anwalt der Zivilkläger ist klar: «Selbst 40 km/h sind auf dem Wasser eine Riesengeschwindigkeit.» Das damalige Sportboot des Beschuldigten, so die sachliche Feststellung, erbringt eine maximale Geschwindigkeit von 65 bis 70 km/h.
Bedingte Gefängnisstrafe
Von diesem Ereignis bleiben viele Wunden und ein Schuldspruch. Das Bezirksgericht spricht den Mann nun der fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig. Es verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von fünf Jahren und einer Busse von 500 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Bedingt und eine Busse von 10 000 Franken gefordert. Auf die höhere Busse verzichtete das Gericht: Die Schuld, dass durch ihn ein ihm nahestehender Mensch zu Tode gekommen sei, wiege schwer genug. Nachdem der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung davon gesprochen hatte, dass er als Bootsführer eine «Mitschuld» an diesem Unglück trage, stellte der Gerichtspräsident abschliessend klar: «Die Schuld liegt bei niemand anderem als bei Ihnen. Sie tragen die volle Verantwortung. Sie waren alkoholisiert im Blindflug unterwegs.»
Diesen Artikel publizieren wir in Zusammenarbeit mit der «Neuen Fricktaler Zeitung».