Motivationsbeiträge
26.09.2024 RegionArtikel sollte überdacht werden
Sind Motivationsbeiträge für Flüchtlinge die richtige Motivation? Vor dieser Frage standen wir von der Sozialhilfebehörde Liedertswil kürzlich auch, als wir einen solchen Antrag für einen 17-jährigen Asylsuchenden aus Äthiopien erhielten. Er hat im Sommer einen Deutschkurs belegt und soll nun dafür belohnt werden. Wir waren da ganz anderer Mei- nung und haben den Antrag abgelehnt. Aber sehr rasch wurden wir aufgeklärt: Wenn der Kurs zu 100 Prozent besucht wurde, müsste laut Sozialversicherungsverordnung Baselland ein Motivationszuschuss ausbezahlt werden. Wenn der Kurs nicht zu 100 Prozent besucht wurde, gibt es einen gewissen Spielraum, das heisst, dass die Untergrenze der Präsenz, bei der eine Auszahlung erfolgt, bei den Gemeinden variieren kann. Jedoch bei 100 Prozent, wie das bei uns laut Präsenzliste der Fall war, steht ihm der Motivationszuschuss zu.
Er hat den Motivationsbeitrag nun erhalten, doch wir von der Sozialhilfebehörde Liedertswil sind nach wie vor der Meinung, dass dies der falsche Weg ist. Der Artikel «Motivationsbeiträge» sollte unserer Meinung nach überprüft werden, es sind ja schliesslich Steuergelder, die dafür ausgegeben werden.
Sonja Gschwind, Liedertswil