Klares zur Wahlreform, knappes Nein zum Mindestlohn

  09.02.2025 , Baselbiet, Politik, Abstimmungen

Die Baselbieter Stimmberechtigten nehmen mit einem Ja-Stimmenanteil von 66,8 Prozent die Wahlrechtsreform klar an und lehnen mit 51,4 Prozent Nein-Stimmen die Mindestlohninitiative knapp ab, die einen kantonalen Mindestlohn von 22 Franken einführen wollte. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37 Prozent.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns hat die Stimmbevölkerung des Kantons Baselland knapp abgelehnt. Die Initiative der Gewerkschaft Unia hatte einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde für alle im Kanton tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert. Die Stimmberechtigten lehnten die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,4 Prozent ab, wie die Landeskanzlei mitteilte. Die Mindestlohn-Initiative hatte Unterstützung bei SP und Grünen gefunden, während die restlichen Parteien sowie die Regierung sie zur Ablehnung empfohlen hatten.

Die Stimmbevölkerung des Nachbarkantons Solothurn lehnte die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde ebenfalls heute Sonntag mit einem Nein-Stimmenanteil von 58 Prozent ab. Somit bleibt Basel-Stadt der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem gesetzlichen Mindestlohn. In der lateinischen Schweiz haben die Kantone Genf, Neuenburg, Tessin und Jura einen Mindestlohn eingeführt.

Die Baselbieter Initiative verlangte, dass die Sozialpartner innerhalb einer Frist die Gesamtarbeitsverträge an die Mindestlohnbestimmungen anpassen. Somit wäre die Vorlage weiter gegangen als diejenige in Basel-Stadt, die im Jahr 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde. Bei einer Annahme der Vorlage im Kanton Basel-Landschaft hätte der Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde für alle Angestellten gegolten, während im Stadtkanton Arbeitnehmende mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag von dieser Verpflichtung befreit sind. Ausnahmen wären im Baselbiet unter anderem bei Praktika, Lehrstellen, Ferienjobs, Familienbetrieben und in der Landwirtschaft vorgesehen gewesen.

Ja zur Wahlrechtsreform

Deutliche Zustimmung fand hingegen eine Wahlrechtsreform. Das Stimmvolk befürwortete mit 66,8 Prozent die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Diese beinhaltet einen kantonalen Doppelproporz. Statt in bislang vier Schritten soll damit die Zuteilung der Landratssitze in zwei Berechnungsschritten möglich sein und somit einfacher werden.

Damit sollen auch die Parteistärken im Landrat besser abgebildet werden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben. Zudem sollen Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet immer wieder vorkommen, reduziert werden. Mit Ausnahme von FDP und SVP hatten sämtliche Parteien die Vorlage befürwortet. Mit dem Ja an der Urne wird das neue System erstmals bei den Landratswahlen 2027 zur Anwendung kommen.

Der Baselbieter Regierungsrat erachtet das Nein zum Mindestlohn als ein positives Signal für den Arbeitsmarkt und eine stabile sowie wettbewerbsfähige Wirtschaft im Baselbiet. Zudem sieht er das Abstimmungsergebnis als Bestätigung für den Erfolg sozialpartnerschaftlicher Regelungen. Gleichzeitig betont der Regierungsrat, weiterhin mit gezielten und differenzierten Massnahmen gegen Armut vorzugehen und Armutsbetroffene individuell zu unterstützen. Erfreut nimmt er die deutliche Zustimmung zur Wahlrechtsreform zur Kenntnis, welches das Vertrauen ins neue Wahlsystem stärke.

Ferner lehnten die Baselbieterinnen und Baselbieter die eidgenössiche Umweltverantwortungsinitiative mit 68,5 Prozent Nein deutlich ab. sda

Hier die Detailresultate zum Mindestlohn

Hier die Detailresultate zur Wahlrechtsreform

Hier die Detailresultate zur eidgenössischen Umweltverantwortungsinitiative

Mehr zu den Abstimmungen in der "Volksstimme" vom Dienstag.


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