Busse für Impfverweigerung

  25.03.2025 Baselbiet

Eine Mutter aus dem Oberbaselbiet, die sich trotz gerichtlicher und behördlicher Anordnung weigerte, ihre beiden Kinder gegen Masern impfen zu lassen, muss wegen der Impfverweigerung bzw. Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 790 ...


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