Über das Leben hinaus Gutes tun
20.03.2025 Baselbiet«Pro Senectute beider Basel» hat einen Testament-Ratgeber verfasst
lug. Was ist ein Testament und wozu benötigt man eines? Ein Testament ist ein Dokument, das die Zuteilung Ihrer Vermögenswerte wie Ersparnisse, Liegenschaften, Kapitalien sowie der persönlichen Gegenstände und Möbel regelt. Es ermöglicht, festzulegen, wer welche Teile eines Vermögens erhalten soll. Dadurch werden potenzielle Unklarheiten oder Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden. Sie können Ihren Nachlass gemäss Ihren individuellen Vorstellungen verteilen und besondere Anweisungen für den Umgang mit Ihrem Vermögen festlegen.
Mit einem Testament bestimmen Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, wer welchen Anteil an Ihrem Vermögen erhalten soll. Pflichtteilgeschützten Erben wie Kindern, der Ehepartnerin oder dem Ehepartner und der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner steht eine gesetzlich geregelte Quote des Vermögens zu. Innerhalb der frei verfügbaren Quote bestimmen Sie, wer welchen Anteil erhalten soll. Wenn Sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind, können Sie Ihren gesamten Nachlass frei verteilen.
Formen von Testamenten
Die Stiftung «Pro Senectute beider Basel» hat einen Ratgeber darüber erfasst, was bei der Nachlassregelung zu beachten ist. Die «Volksstimme» durfte daraus die wichtigsten Informationen für ihre Leserinnen und Leser entnehmen.
Die beiden häufigsten Formen der Nachlassregelung in der Schweiz sind das eigenhändig verfasste und das öffentliche Testament.
Das eigenhändig verfasste Testament ist vollständig von Hand geschrieben und mit «Testament» betitelt. Das aktuelle Datum, der Ort, an dem es verfasst worden ist, und die persönliche Unterschrift dürfen nicht fehlen. Diese Formvorschriften müssen eingehalten werden. In Ihrem Testament können Sie auch einen Lebenspartner, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen. Im Testament wird die begünstigte Person oder Organisation mit Namen und Adresse aufgeführt und der Gegenstand beschrieben, den Sie ihr vermachen möchten (beispielsweise ein Schmuckstück). Sie können auch spezifische Geldbeträge einer Person oder einer sozialen Institution zukommen lassen.
Das öffentliche Testament wird von der Notarin oder dem Notar oder von einer anderen dazu befugten öffentlichen Urkundsperson aufgesetzt
– gemäss Ihren Angaben und Anliegen und in gemeinsamer Absprache. Dabei sind Sie verpflichtet, vor zwei Zeugen zu erklären, dass das für Sie verfasste Testament Ihren Willen enthält. Die Testamentsurkunde ist darauf vor der Notarin oder dem Notar und den Zeugen zu unterschreiben. Wenn dies nicht möglich ist, vielleicht infolge einer Krankheit, wird Ihnen das Testament vor den Zeugen vorgelesen, was urkundlich bestätigt wird. Weder der Notar noch die Zeugen dürfen im Testament bedacht werden.
Im öffentlichen Testament kann eine fachkundige Vertrauensperson als Willensvollstrecker bezeichnet werden. Sie vollzieht den von Ihnen festgehaltenen Willen und regelt alle Belange. Das Testament sollte im Original in einem verschlossenen Briefumschlag und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das kann bei Ihnen zu Hause, bei der Person, die mit der Willensvollstreckung beauftragt ist oder beim Erbschaftsamt Ihres Wohnkantons sein. «Pro Senectute beider Basel» kann auf Wunsch Ihr Testament beim Erbschaftsamt hinterlegen.
Wichtig zu wissen
Fehlt ein Testament, bestimmt das Gesetz, wem die Vermögenswerte übertragen werden. Und sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat. Wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und weitere Personen oder Organisationen an Ihrem Nachlass beteiligen möchten, müssen Sie auf jeden Fall ein Testament erstellen.
Lassen Sie sich bei Ihren Entscheiden rund um Ihr Testament von niemandem beeinflussen oder unter Druck setzen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, oder lassen Sie Ihr Testament von einer neutralen Vertrauensperson, zum Beispiel einem Anwalt, überprüfen.
Der Ratgeber rund ums Thema Testamente ist auf der Website von «Pro Senectute beider Basel» unter www.bb.pro-senectute.chzufinden.