Abgeltungen im Asylwesen angepasst

  19.12.2024 Baselbiet

Der Regierungsrat passt per 1. Januar die kantonale Asyl- und Sozialhilfeverordnung an, wie er diese Woche mitteilte. Das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich wird damit pauschalisiert und die Bundessubventionen nach einem prozentualen Verteilschlüssel direkt den Gemeinden zugewiesen. Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Asylsuchenenden erhalten so eine höhere Abgeltung als Gemeinden mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen, heisst es in der Mitteilung. Das neue Abgeltungssystem ist in der aktuellen und wohl auch künftig hohen Belastung von Kanton und Gemeinden begründet. Gemeinden seien derzeit unterschiedlich belastet, kostenintensive Einzelfälle seien unterschiedlich verteilt und einige Gemeinden seien durch Bundes- oder Kantonsunterkünfte zusätzlich belastet. Diese Tatsache werde im neuen System berücksichtigt. Zudem bietet die Neuregelung auch einen Anreiz, damit die Gemeinden wieder ausgeglichener ihrer Aufnahmepflicht von 2,6 Prozent nachkommen. Denn zurzeit bestehen von Dorf zu Dorf markante Unterschiede. Die angestrebte Quote von 2,6 Prozent Asylsuchender erfüllen nur 12 der 53 Oberbaselbieter Gemeinden (die «Volksstimme» berichtete). Dem Entscheid der Regierung voran ging eine Vernehmlassung, die von den Gemeinden und Verbänden grossmehrheitlich begrüsst wurde. vs.


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