Landratsfraktionen verabschiedet Regierungskompetenzen-Reform

  28.09.2017 Baselbiet, Politik

Der Landrat hat die Totalrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung einstimmig verabschiedet. Damit wird die gesetzliche Zuständigkeitsordnung der Kantonsverfassung angepasst, welche die Kompetenz zur Organisation der Verwaltung primär der Regierung zuordnet.

Eine gewisse Mitsprache wird der Landrat indes weiterhin haben, indem die Regierung verpflichtet wird, landrätliche Kommissionen lange genug vor einem Regierungsbeschluss über strukturelle Absichten und Pläne zu informieren. Damit sollen gemäss der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission «allfällige Fehlentscheide» verhindert werden.

Die Gesetzesrevision geht zurück auf zwei vom Landrat überwiesene Motionen von grüner Seite. Deren Ziel war mehr Handlungsspielraum für die Regierung im mehr als 30 Jahre alten geltenden Recht.

Nach dem derzeit geltenden Recht benennt der Landrat per Gesetz und Dekret die fünf Direktionen und welche Aufgabengebiete in einer Direktion vereinigt werden. Zusätzlich legt das Parlament etwa auch fest, aus welchen einzelnen Dienststellen sich die kantonale Verwaltung zusammensetzt.

Kein Doppelmandat für Regierungsmitglieder

Ferner wird im Gesetz die Vorgabe gestrichen, gemäss der Regierungsmitglieder nach acht Jahren die Direktion wechseln sollten. Die Gesetzesrevision enthält zudem Bereinigungen.

Zugestimmt hat der Landrat im Weiteren ebenfalls einstimmig einer Änderung der Kantonsverfassung. Darin soll neu festgelegt werden, dass ein Baselbieter Regierungsmitglied nicht gleichzeitig auch der Bundesversammlung angehören darf. Bisher ist ein Doppelmandat auf ein Regierungsmitglied beschränkt. Über diese Verfassungsänderung muss auch noch das Volk entscheiden. sda.

(Bild: baselland.ch)


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