Baselbieter Gemeindeverband will mit wirtschaftsfördern

  28.07.2017 Baselbiet, Gemeinden, Wirtschaft

Für den VBLG ist laut einer Mitteilung vom Freitag nachvollziehbar, dass die Regierung in ihrem im Juni vorgestellten Entwurf als Kernelement der kantonalen Wirtschaft- und Standortpolitik die Erhaltung und Optimierung der Rahmenbedingungen nennt. Nicht geregelt seien jedoch die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden sowie die Rolle der Gemeinden.

Dafür habe der VBLG «kein Verständnis», weil ja die Gemeinden laut Vorlage «als dritte Staatsebene eine zentrale Rolle für eine erfolgreiche Standortförderungspolitik» spielten, wie der Verband schreibt. Er verlangt daher, dass Massnahmen zur Arealerschliessung nur gemeinsam mit Gemeinden und Regionen zu treffen seien.

Weiter lehnt der VBLG auch die vorgeschlagene Abschaffung der Wirtschaftsförderungskommission ab, welche die Regierung für überflüssig hält. Im Gegenteil sollten in diesem Gremium künftig auch die Gemeinden angemessen vertreten sein.

Zudem kritisiert der VBLG unnötige Eile beim Auflösen des aktuell mit 6,4 Millionen Franken dotierten Wirtschaftsförderungsfonds. Nicht zu streichen sei ferner die Massnahme «Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf» – als wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel gehöre diese zwingend ins Gesetz.

Das Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz, das gemäss Regierung mit der Revision in Standortförderungsgesetz unbenannt werden soll, war 1980 in Kraft getreten. 2007 wurde es vollständig erneuert. Die Vernehmlassung zur aktuellen Teilrevision dauert bis am 8. September. sda


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