Referendum gegen neuen Werkhof in Waldenburg bleibt ungültig

  21.10.2014 Bauprojekte, Waldenburg, Politik

Die festgestellten Formmängel betreffen nicht nur die fehlenden Angaben zum Referendumskomitee, sondern auch den fehlenden Strafbarkeitshinweis auf den Unterschriftenlisten und sind somit von erheblicher Natur. Die Formvorschriften dienen dem Schutz der Stimmbevölkerung vor inkorrektem Sammeln von Unterschriften für Referenden, heisst es in einer Medienmitteilung.

Die Beschwerdeführer hatten zudem moniert, dass die Gemeindeverwaltung bei der Einreichung der Unterschriften auf die Mängel hätte aufmerksam machen müssen und dass der Widerruf nicht rechtens sei. Der Regierungsrat hält dagegen fest, dass die Einhaltung der Formvorschriften für die Unterschriftenlisten in der Verantwortung der Referendumsurheber liegt. 


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