Gemeinde Lausen widerspricht Familie Gaugler klar und deutlich
16.10.2014 Bauprojekte, Lausen, PolitikDie gesamte Stellungsnahme der Gemeinde Lausen im Wortlaut:
Stellungnahme des Gemeinderates Lausen zur Liegenschaft Kanalstrasse 17 des Ehepaares Daniela und Christoph Gaugler
Im Zusammenhang mit verschiedenen Presseberichten und Interviews wurden in letzter Zeit wiederholt Aussagen zum Verhalten der Gemeinde Lausen, des Gemeinderates und der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gemacht, die grösstenteils ungenau, unvollständig und zum Teil auch einfach unwahr sind. Die Problematik der Nutzung der Liegenschaft Kanalstrasse 17 wird vereinfacht und falsch dargestellt. Dieser Umstand bedarf einer Richtigstellung des Gemeinderates Lausen.
Zu den Wohnungen
Gemäss Raumplanungsgesetz sind in Industrie- und Gewerbezonen Wohnungen nur für Betriebsinhaber, standortgebundenes oder in beschränktem Umfang betriebseigenes Personal gestattet. Normale Fremdvermietung ist nicht gestattet. Diesen Sachverhalt hat die Gemeinde Lausen in ihrer Einsprache zum Baugesuch im Jahr 2007 festgehalten. Bei der Bewilligung der jeweiligen Wohnungen hat die Gemeinde den Nachweis der rechtmässigen Nutzung verlangt und auch erhalten. Die heutige Nutzung entspricht unseres Erachtens nicht mehr der ursprünglich bewilligten.
Zu den Gewerberäumen
Die Baubewilligungen in Bezug auf die Gewerberäume enthielten ebenfalls eine Auflage, wonach die Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnräume zwingend ein Zweckänderungsgesuch erfordert. Dies ist für verschiedene Räume in der Liegenschaft, die heute als Wohnräume genutzt werden, nicht erfolgt. Diese Wohnnutzungen entsprechen nicht dem Raumplanungsgesetz; diese Gewerberäume sind nicht als Wohnraum bewilligungsfähig und dürfen so nicht genutzt werden.
Zum Bed and Breakfast
Anlässlich der Bauabnahme bei der Aufstockung des Gebäudes wurde ein unbewilligter Umbau mit Zweckänderung von Büroeinheiten in ein B&B (Bed and Breakfast) festgestellt. Die nachträglich eingereichten Gesuche konnten in der Folge bewilligt werden. Dabei und auch bei der Erweiterung des B&B wurden die Baugesuche mit der expliziten Auflage bewilligt, dass die Zimmer im Bed and Breakfast nicht dauernd vermietet und nicht zu Wohnungen zweckentfremdet werden dürfen. Die Nutzung von B&B Räumen durch den gleichen Bewohner über mehrere Jahre entspricht klar nicht dieser Auflage und auch nicht dem Sinn des Raumplanungsgesetzes. Der Vergleich mit einem Hotel ist unerheblich, da Hotels normalerweise nicht in Gewerbe- und Industriezonen bewilligt werden.
Schlussbemerkungen
Die Gemeinde Lausen hat in der Vergangenheit jeweils umgehend reagiert, wenn eine Verletzung der Zonen- oder Bauvorschriften festgestellt wurde, egal ob es sich um unbewilligte Umbauten oder Zweckänderungen handelte. Anschliessend wurden die kritischen Punkte mit den Eigentümern besprochen. Aufgrund der dann nachgereichten Unterlagen konnten die Bewilligungen erteilt werden. Im Zeitpunkt der Bewilligung haben die Liegenschaften und die geplanten Nutzungen den Vorschriften entsprochen. Für die in der Zwischenzeit vorgenommenen Nutzungsänderungen wurden keine Gesuche gestellt, sie wurden uns nicht mitgeteilt, sie sind nicht bewilligt und grösstenteils auch nicht bewilligungsfähig.
Gemeinderat Lausen