Rechtliche Schritte gegen Hetzschrift-Schreiber

  05.08.2014 Justiz, Sissach

 

Sein Anwalt wird nun eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und Ehrverletzung prüfen sowie eine zivilrechtliche Klage, bei der gegebenenfalls auch Genugtuung gefordert werde. Mehr dazu am Dienstag in der «Volksstimme».

 


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