Wie kann ich das Ausfüllen der Steuererklärung vereinfachen?
20.02.2025 RatgeberEs gehört zum Frühling wie die länger werdenden Tage: das Einreichen der Steuererklärung. Welche Kniffe helfen, das ganze Potenzial auszuschöpfen? Die folgenden Tipps sollen Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern.
Welche Vorbereitungen kann ich treffen, um die Steuererklärung entspannt ausfüllen zu können?
Sammeln Sie am besten bereits während des Jahres alle für die Steuererklärung benötigten Dokumente und überlegen Sie vor dem Ausfüllen der Formulare, ob es etwas Aussergewöhnliches zu berücksichtigen gibt. Kontrollieren Sie jeweils auch die definitiven Veranlagungsverfügungen. Anhand der Details zu den Verfügungen sowie den entsprechenden Bemerkungen können Sie überprüfen, ob und welche Anpassungen vorgenommen wurden.
Gibt es Neuerungen für das Jahr 2025, welche für mich interessant sein könnten?
Ja, neu eingeführt per 1. Januar 2025 wurde die Möglichkeit der rückwirkenden Einkäufe in die Säule 3a bei verpassten Beitragsjahren. Rückwirkende Einzahlungen sind erstmals ab 2026 für das Jahr 2025 möglich. Voraussetzung dafür ist ein AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren. Zudem muss im Einkaufsjahr der ordentliche Beitrag bereits voll einbezahlt worden sein.
Wir besitzen eine Liegenschaft. Was gibt es da zu beachten?
Sie haben jährlich die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten. Vergleichen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung die Kosten und vergessen Sie dabei nicht die jährlich wiederkehrenden Kosten (z.B. Gebäudeversicherungen oder Service-Abos), die auch abzugsfähig sind. Bei Wohnungen erhalten Sie meist eine Steuerbescheinigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, auf welcher die abzugsfähigen Kosten ausgewiesen werden. Stehen umfangreiche Renovationen (z.B. Investitionen in Energiesparmassnahmen) an, so bietet sich hier ebenfalls Potenzial, mit einer umsichtigen Planung die Steuerbelastung zu reduzieren.
Welches Optimierungspotenzial bietet sich im Zusammenhang mit meiner Vorsorge?
Beiträge in die Säule 3a oder freiwillige Einkäufe in die 2. Säule helfen nicht nur, ihr Alterkapital zu erhöhen, sondern können auch beim Steuernsparen helfen. Arbeitnehmende mit Anschluss an eine Pensionskasse zahlen im Optimalfall jährlich den Maximalbetrag von derzeit 7258 Franken in die Säule 3a ein. Ab einem Guthaben von rund 60 000 Franken könnte die Eröffnung eines weiteren Säule-3a-Kontos sinnvoll sein. Lässt es Ihr Budget zu und besteht in der 2. Säule eine Vorsorgelücke, kann über einen freiwilligen Einkauf nachgedacht werden. Ein späterer Kapitalbezug wird zwar ebenfalls besteuert, jedoch meist zu einem weit tieferen Tarif.
Welche typischen Stolperfallen sollte ich umgehen?
Achten Sie auf die Zinsen von unter dem Jahr abgelaufenen Hypotheken. Diese gehen beim Ausfüllen der Steuererklärung gerne vergessen, da die Banken die Zinsbescheinigungen nicht Ende Jahr, sondern nach Ablauf der Hypothek versenden. Für den Abzug der Krankheitskosten erstellen die Krankenkassen jeweils eine Steuerbescheinigung. Denken Sie neben diesen Ausgaben auch an die selbst getragenen Kosten, z.B. für die Zahnärztin oder den Optiker. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Rechnungen zu den nicht versicherten Kosten (gemäss Bescheinigung Krankenkasse) der Steuererklärung beizulegen. Die Steuerverwaltung wird diese Kosten ansonsten nicht zum Abzug zulassen.
Wie kann die BLKB helfen?
Möchten Sie erfahren, wie Sie Steuervorteile nutzen können? Wir beraten Sie gerne. Profitieren Sie von unseren Insights im digitalen Fachevent «Tipps und Tricks bei der Steuererklärung» am 26. Februar von 18 bis 18.45 Uhr.