Junge Rehe, Hasen und Vögel

  04.04.2025 Ziefen

Gemäss §3 des Reglements über die Hundehaltung dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Die Hundehalterinnen und -halter haben dafür zu sorgen, dass weder Kulturland beeinträchtigt wird, noch die Anliegen des Wildschutzes verletzt werden. ...


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