AMTLICHE MITTEILUNGEN

  06.02.2025 Sissach

Gemeindesteuern 2025

Steuerpflichtige, welche die Gemeindesteuern 2025 bis Valuta Ende Juni bezahlen, profitieren von einem Skonto von 0,5 Prozent – berechnet bis zum Maximum der geschuldeten Steuer. Der Verzugszins beträgt 4 Prozent und der Vergütungszins liegt bei 1 Prozent. Verzugs- und Vergütungszinsen unter 40 Franken werden weder in Rechnung gestellt noch vergütet. Alle Angaben können auch auf www.sissach.ch nachgelesen werden.

Bewilligungen von nichtforstlichen Kleinbauten bzw. Kleinanlagen

Der Gemeinderat bewilligte an seiner Sitzung vom 27. Januar 2025 folgende nichtforstliche Kleinanlagen:
• Trailnet Nordwestschweiz, im Waldbereich Bischofstein/Tännligarten für ein Re-Design und eine Erweiterung des Endless-Trails (Bikestrecke)
• Bürgergemeinde Sissach, im Waldbereich Tännligarten, Parzelle Nr. 1355, für die «Sanierung Walderlebnisplatz» Tännligarten
Das Amt für Wald beider Basel sowie die Jagdgesellschaft befürworten die Bewilligung mit Voraussetzungen/Auflagen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach der Veröffentlichung (amtlicher Aushang und Publikation in «Sissach aktuell» am 6. Februar 2025) innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden.

Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

In der Gemeinde Sissach werden zwei neue Transformatorenstationen auf der Parzelle 2812 «Kienberg» und auf der Parzelle 2028 «Vogtackerweg» gebaut. Detaillierte Informationen zur öffentlichen Planauflage werden im Amtsblatt vom 6. Februar 2025 publiziert und die Pläne liegen für Interessierte in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Verkehrsanordnung

Änderung des Verkehrsregimes Oberer Sonnhaldenweg. Wegen der engen Platzverhältnisse innerhalb des Strassenperimeters des oberen Sonnhaldenwegs werden in Ausführung des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 folgende Massnahmen angeordnet:
• In Fahrtrichtung Osten: Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrer/Mofa
• In Fahrtrichtung Westen: Einfahrt verboten mit Zusatztafel Radfahrer/Mofa gestattet
Die ausführliche verkehrspolizeiliche Anordnung wird im Amtsblatt vom 6. Februar 2025 publiziert.

Hunde anmelden

Wer neu im Besitz eines Hundes ist, hat dies persönlich oder per E-Mail mittels Formular (Download siehe www.sissach.ch, Online-Dienste) der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienst, Parterre) innert 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug zu melden.
Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen: Impfbüchlein; Nachweis Haftpflichtversicherung – mindestens 3 Millionen Franken; Nachweis über allfällig geleistete Gebühren der anderen Gemeinden.
Ebenfalls innert 14 Tagen ist der Wegzug, die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.


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