CARTE BLANCHE
26.09.2024 PolitikDer Naturpark – alles ganz klar!
Henri Rigo, Gemeindepräsident Ormalingen, parteilos
«Der Naturpark kann nichts verbieten, er kann nur fördern», steht auf der Website des «Naturparks Baselbiet» geschrieben. Doch stimmt das wirklich? Oder ist das nur Werbung, wie manche Kritiker behaupten?
Als Mitglied des Ormalinger Gemeinderats, das sich mit Raumplanung beschäftigt, habe ich mich intensiv mit dem Thema Naturpark auseinandergesetzt. Ich empfehle allen Leserinnen und Lesern, die sogenannte Pärkeverordnung des Bundes (PäV) selbst einmal anzuschauen. So kann sich jeder eine eigene Meinung bilden.
Der Ablauf ist eigentlich einfach: Man entscheidet sich als Gemeinde für den Beitritt zum Naturpark und darf dann bei der Gestaltung der sogenannten Charta mitarbeiten. In dieser Charta werden die Ziele des Naturparks festgelegt. Auch die Wünsche der beteiligten Gemeinden – mehr als 50 an der Zahl – sollen darin berücksichtigt werden.
Es stimmt, die Charta ist kein Gesetz, das für Sie, liebe Leserinnen und Leser, direkt verbindlich ist. Aber der Kanton muss den Naturpark in seinen Richtplan aufnehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, die Wünsche der Parkgemeinden eins zu eins zu berücksichtigen. Der Richtplan ist wiederum verbindlich für die Gemeinden, wenn es um ihre Zonenvorschriften geht.
Das bedeutet: Der Kanton wird bei jeder Änderung von Zonenvorschriften überprüfen, ob die Ziele des Naturparks genügend berücksichtigt werden. Und diese Zonenvorschriften sind dann für Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, auf jeden Fall verbindlich. Das heisst, bei jedem neuen Bauvorhaben müssen Sie darauf achten, dass Ihre Pläne im Einklang mit den Zielen des Naturparks stehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kündigung: Kann eine Gemeinde aus dem Naturpark austreten, wenn sie merkt, dass die Auflagen für sie nicht mehr sinnvoll sind? Um die Gemeinde aus dem Parkperimeter zu nehmen, ist der Richtplan anzupassen. Das kann die Gemeinde ohne Zustimmung von Landrat und Bundesrat nicht durchsetzen. Und auch dann ist noch ein Referendum durch interessierte Kreise im Kanton möglich.
Für mich heisst das: Der Beitritt zu einem Naturpark sollte gut überlegt sein, denn es gibt keine Testphase. Wer beitritt, tut dies für viele Jahre.
Am Ende muss jede Dorfgemeinschaft selbst entscheiden: Sind es der Verlust an Selbstbestimmung, die zusätzlichen Vorschriften und die Kosten wert, um Natur und Landschaft aufzuwerten und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern?
Ich persönlich wünsche mir, dass erst abgestimmt wird, wenn die Texte für den Richtplan vorliegen. Sonst kauft die Bevölkerung die Katze im Sack.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.