Erhöhte Wachsamkeit wegen Vogelgrippe
13.04.2021 Baselbiet, Landwirtschaft, NaturOberbaselbiet | Bund verhängt Schutzmassnahmen für 13 Gemeinden
Wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen im nahen Baden-Württemberg gelten nun auch in 13 Oberbaselbieter Gemeinden «vorbeugende Massnahmen». Die entsprechende Verordnung des Bundes gilt ...
Oberbaselbiet | Bund verhängt Schutzmassnahmen für 13 Gemeinden
Wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen im nahen Baden-Württemberg gelten nun auch in 13 Oberbaselbieter Gemeinden «vorbeugende Massnahmen». Die entsprechende Verordnung des Bundes gilt bis Ende des Monats.
David Thommen
Von den Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe betroffen sind laut einer Mitteilung des Bundes und der kantonalen Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die Gemeinden Anwil, Arisdorf, Böckten, Buus, Hemmiken, Hersberg, Maisprach, Nusshof, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Sissach und Wintersingen. Die genannten Gemeinden liegen innerhalb der festgelegten Sperrzone ab dem nächstgelegenen Ort mit einem Vogelgrippe-Ausbruch im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Weitere Gebiete mit solchen Sicherheitsmassnahmen gibt es in den Kantonen Aargau und Schaffhausen.
Laut der Verordnung des Bundes ist das Einstallen von neuen Herden und das Ausstallen von bestehenden Herden in den «geregelten Gebieten» wie in den 13 Oberbaselbieter Gemeinden verboten. Es dürfen überdies keine Märkte und Veranstaltungen mit Hausgeflügel durchgeführt werden und Gülle und Mist von Hausgeflügel darf nicht aus diesen Gebieten abtransportiert werden.
Ferner müssen Tierhalter dem Veterinärdienst auffällige Häufungen von krankem oder verstorbenem Geflügel melden. Der Kanton macht darauf aufmerksam, dass sämtliche Geflügelhaltungen – inklusive Hobbyhaltungen – beim Kanton registriert sein müssen. Wer dies noch nicht getan habe, müsse dies nachholen.
230 Geflügelhaltungen
Laut der Baselbieter Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait gibt es in den betroffenen Oberbaselbieter Gemeinden rund 230 registrierte Geflügelhalter; vorwiegend handle es sich um Hobbyhaltungen. Betriebe mit mehr als 100 Tieren gibt es deren 7, solche mit mehr als 1000 nur 3 (in Rothenfluh und Rickenbach), in angrenzenden Fricktaler Gemeinden sind es 2 Grossbetriebe. Wirtschaftliche Schäden dürften nach Einschätzung von Kantonstierärztin Bienfait hierzulande keine entstehen. Der Transport der Tiere ins Schlachthaus bleibt auch aus den mit Schutzmassnahmen belegten Gebieten mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt.
Grund für die Schutzmassnahmen ist ein Ausbruch der Vogelgrippe in zahlreichen Geflügelhaltungen in Deutschland, unter anderem in Baden-Württemberg. Die am Samstag in Kraft getretenen Massnahmen sollen laut Bund dazu dienen, die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung innerhalb der Schweiz zu unterbinden. In der Schweiz seien bisher keine Fälle der «aviären Influenza» bei Hausgeflügel aufgetreten. Das Virus ist laut der Mitteilung von Bund und Kanton «nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar». Indessen gab es in der Vergangenheit in Russland Verdachtsfälle.
Die Vogelgrippe ist eine häufig tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, von der beim Hausgeflügel die Hühner besonders betroffen sind. Ausgelöst wird die Erkrankung durch stark pathogene Influenzaviren, bei denen es sich um Mutationen von herkömmlichen Virus-Varianten der Vogelgrippe handelt.
Bei Infektion mit den entsprechenden Viren kommt es «zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit der betroffenen Tiere von bis zu 100 Prozent», wie das Bundesland Baden-Württemberg mitteilte. Da sich die Krankheit sehr schnell ausbreiten und mit Blutungen in Haut und inneren Organen verbunden sein kann, werde die Vogelgrippe auch als «Geflügelpest» bezeichnet. Das gefährliche Virus wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen. Etwa 12 Millionen Tiere wurden zur Eindämmung der Infektion damals getötet. Im Herbst und Winter 2020/21 trat die Vogelgrippe insbesondere in deutscher Küstennähe verstärkt bei Wildvögeln auf. Auch in Baden-Württemberg waren im Bodenseeraum einige Fälle bei Wildvögeln zu beobachten. Es kam dabei zum Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände «mit zum Teil dramatischen Verlusten bei Legehennen, Puten und Mastenten».
Reisender Geflügelhändler
Für den aktuellen Ausbruch der Vogelgrippe bei Legehennen im grenznahen Baden-Württemberg sei allerdings der Verkauf von angesteckten Junghennen aus Nordrhein-Westfalen durch einen reisenden Geflügelhändler verantwortlich. Derzeit werde davon ausgegangen, dass solches Geflügel nicht in der Schweiz verkauft worden sei, sagt Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait. Immerhin sei der grenzüberschreitende Handel wegen Corona stark eingeschränkt. Da die Inkubationszeit beim Geflügel maximal drei Wochen betrage, sei davon auszugehen, dass die Gefahr eines Ausbruchs in der Region bereits schon am kommenden Sonntag gebannt sein werde. Die Verordnung des Bundes mit den Einschränkungen für die 13 Oberbaselbieter Gemeinden läuft dann Ende April aus.
Den Vireneintrag durch Wildvögel hält Bienfait derzeit für eher unwahrscheinlich, entsprechend gebe es keine verbindliche Vorschrift, Hühner in die Ställe einzusperren. Der Rothenflüher Eierproduzent Jörg Rieder, der 18 000 Hühner besitzt, erklärt auf Anfrage, dass er seine Tiere derzeit nicht auf die grüne Wiese unter freiem Himmel lasse. Sie dürfen jedoch weiterhin in den Wintergarten «und haben auch dort frische Luft». Die befristeten Auflagen seien für seinen Betrieb weitgehend problemlos, so Rieder.