Läden dürfen bald wieder öffnen
18.02.2021 Baselbiet, Schweizsda./tho. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Zoos in der Schweiz wieder öffnen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen möglich sein. Restaurants hingegen bleiben zu. Diese Vorschläge hat der Bundesrat gestern vorgelegt, entscheiden will er in einer ...
sda./tho. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Zoos in der Schweiz wieder öffnen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen möglich sein. Restaurants hingegen bleiben zu. Diese Vorschläge hat der Bundesrat gestern vorgelegt, entscheiden will er in einer Woche.
«Viele werden von unseren Vorschlägen enttäuscht sein», räumte Bundespräsident Guy Parmelin gestern ein. Doch schnellere Lockerungen würden das Erreichte gefährden – auch wenn sich die Lage wegen der Virusmutationen heute zwar als «fragil», aber entspannter als noch vor wenigen Wochen präsentiere, ergänzte Gesundheitsminister Alain Berset.
Stand heute sollen ab dem 1. März alle Läden wieder öffnen können. Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Bibliotheken wieder offen sein. Zudem werden Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos oder Erlebnisparks. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden in den Läden muss laut dem Bundesrat beschränkt werden. An allen Orten gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.
Im Freien sind weitere Lockerungen geplant: So sind private Veranstaltungen mit maximal 15 Leuten möglich. Ebenso sollen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- oder Fussballplätze wieder öffnen dürfen. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen, Maskentragpflicht und Abstandhalten. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen im Erwachsenen-Breitensport bleiben verboten. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich Erleichterungen. Der Bundesrat will die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sportund Kulturangebote ausweiten.
Gastro-Lockdown hält an
Noch nicht öffnen will der Bundesrat Restaurants. Auch alle übrigen Einschränkungen, die der Bundesrat zuletzt beschlossen hat, sollen bis Ende März verlängert werden. So bleibt Homeoffice eine Pflicht.
Am 1. April will der Bundesrat einen zweiten Öffnungsschritt folgen lassen – «bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate». Vorgesehen ist, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen und zumindest die Öffnung von Restaurant-Terrassen. Der Gastro-Lockdown wird also noch für zahlreiche Wochen weiterbestehen. Der Bundesrat stellte wirtschaftliche Hilfe in Aussicht.
Die weiteren Öffnungsschritte werden stark von den Ansteckungszahlen abhängig gemacht: So wird im April nur weiter gelockert, wenn die Reproduktionszahl über 7 Tage unter 1 liegt. Zudem darf die 14-Tages-Inzidenz am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.