Der Gang aufs Amt erübrigt sich
17.07.2020 Baselbiet, Bauprojekte, PolitikInformationen über Grundstücke liegen jetzt digital vor
Mit dem Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Öreb-Kataster) stellt der Kanton der Öffentlichkeit, den Grundeigentümern, den Akteuren des Immobilienmarkts und den Banken unentgeltlich ein umfassendes ...
Informationen über Grundstücke liegen jetzt digital vor
Mit dem Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Öreb-Kataster) stellt der Kanton der Öffentlichkeit, den Grundeigentümern, den Akteuren des Immobilienmarkts und den Banken unentgeltlich ein umfassendes Informationssystem zur Verfügung.
Otto Graf
Mussten in der Vergangenheit die Quellen der Informationen über ein bestimmtes Grundstück auf den Amtsstellen oder Ingenieurbüros mühsam und zeitraubend durchforstet werden, so liefern jetzt ein paar wenige Klicks mit der Maus das Gewünschte in Sekundenschnelle und erst noch massgeschneidert. Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen, kurz Öreb-Kataster, nennt sich die Quelle, der sich jedermann kostenlos bedienen darf.
Am Mittwoch stellten Kantonsgeometer Patrick Reimann und der Leiter der GIS-Fachstelle (für Geo-Informationssystem), Jean-Marc Buttliger, den Medien das elektronische Gedächtnis vor. Dieses besticht durch seine ausserordentliche Fülle an Daten. Der Kataster enthält derzeit die 19 wichtigsten von insgesamt rund 100 öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Dazu gehören, samt den entsprechenden Plänen, die Zonenvorschriften, Baulinien aller Art, Vermessungsdaten, Lärm- und Solarkataster, Archäologische Schutzzonen und viele weitere Themen. Ebenso sind zu jeder Beschränkung die rechtlichen Grundlagen ersichtlich, auf die sich die Beschränkungen abstützen. Das können Bundesgesetze, kantonale Gesetze oder Erlasse der Gemeinden sein.
Bedienerfreundlich
Der Öreb-Klient kann unter anderem über die Website des Kantons aufgerufen werden und ist sehr kundenfreundlich. Ein bestimmtes Grundstück kann über die Parzellennummer oder die Adresse ausfindig gemacht werden. Und mit einem weiteren Mausklick lässt sich ein PDF-Auszug mit allen relevanten Angaben generieren.
Der Vorteil: Der Öreb-Kataster ist stets aktuell und enthält auch Vorgänge, die zwar beschlossen, aber noch nicht rechtsverbindlich sind. Eine von der Gemeindeversammlung verabschiedete und vom Regierungsrat noch nicht bestätigte Zonenplanmutation oder Planungszonen für Strassen sind Beispiele dafür. Parallel zum Öreb-Kataster liefert das Geoportal Baselland weitere Informationen rund um die Geodienste, Geodaten und Geoinformationen im Baselbiet.
Rollender Prozess
Der Öreb-Kataster nahm nach einer vierjährigen Entwicklungs- und Vorbereitungsphase gemeinsam mit dem Kanton Neuenburg im April 2018 mit 14 Baselbieter Gemeinden den Probebetrieb auf. Seit Februar dieses Jahres sind alle 86 Baselbieter Gemeinden aufgeschaltet. Inzwischen steht das bis 2023 landesweit geplante Grundstückinformationssystem den Nutzern in acht Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein zur Verfügung.
Neben Grundeigentümerinnen und -eigentümern sind es vor allem Akteure des Immobilienmarkts, Banken und die öffentliche Verwaltung, die auf fast alle Daten eines bestimmten Grundstücks zugreifen können. Einschränkungen gibt es nur bei militärischen Objekten sowie bei Themen, die unter den Datenschutz fallen. Details zu einem auf einem Grundstück lastenden Schuldbrief etwa sind nur für Berechtigte einsehbar.
Wie der Kantonsgeometer aufzeigte, ist der derzeitige Öreb-Kataster noch nicht das Ende der Fahnenstange. Im Vordergrund, so Reimann, stehe die flächendeckende Ausdehnung des Systems auf die ganze Schweiz. Man befinde sich jedoch in einem rollenden Prozess, der auch punktuelle Erweiterungen vorsieht. Insbesondere sollen bald die neuen Öreb-Themen «Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder höher», «Baulinien Starkstromanlagen», «Planungszonen», «Waldreservate» und «Gewässerraum» ins Informationssystem integriert werden.