81/2 Jahre Gefängnis für Bankräuber
26.06.2020 Bezirk Waldenburg, Polizei, Oberdorf47-Jähriger muss nach Haftstrafe das Land verlassen
Der Mann, der zweimal die Filiale der BLKB in Oberdorf überfallen haben soll, ist gestern schuldig gesprochen worden. Er muss 81/2 Jahre in Haft und wird danach für 10 Jahre des Landes verwiesen. Der Mann stritt die Taten bis zuletzt ...
47-Jähriger muss nach Haftstrafe das Land verlassen
Der Mann, der zweimal die Filiale der BLKB in Oberdorf überfallen haben soll, ist gestern schuldig gesprochen worden. Er muss 81/2 Jahre in Haft und wird danach für 10 Jahre des Landes verwiesen. Der Mann stritt die Taten bis zuletzt ab.
Michèle Degen
Der 47-jährige Mann, der seit Dienstag wegen des zweifachen Raubüberfalls auf die Filiale der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) in Oberdorf vor dem Strafgericht steht (die «Volksstimme» berichtete), wurde gestern schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher qualifizierten Raubs, Gefährdung des Lebens sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetz. Nun kommt eine Haftstrafe von 81/2 Jahren auf ihn zu – die Staatsanwalschaft hatte zuvor 91/2 Jahre gefordert. Haftbegleitend ordnete das Gericht dem Mann eine ambulante Massnahme zur Behandlung seines Drogenproblems an. Der italienische Staatsbürger wird anschliessend an die Haftzeit für 10 Jahre des Landes verwiesen.
Zudem muss der Mann eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 10 Franken sowie eine Busse von 400 Franken bezahlen und weitere Kosten übernehmen, beispielsweise jene für das Verfahren.
Die knapp 30 000 Franken Bargeld, die im Rahmen der Strafuntersuchung in der Wohnung des Mannes gefunden wurden, gehen an die BLKB. Verschiedene andere sichergestellte Gegenstände werden verwertet und an die Geldstrafe angerechnet.
«Die Beweislast ist nahezu erdrückend», sagte die vorsitzende Richterin erneut in ihrer Erklärung dazu, wie die Fünferkammer zu ihrem Rechtsspruch gekommen war. Schon bei der Verhandlung am Dienstag war diese Formulierung gefallen.
Ein Zeuge, der beobachtet hatte, wie der Angeklagte vor dem ersten Überfall sein Mountainbike aus dem Kofferraum eines dunklen Ford Focus mit Luzerner Kontrollschild ausgeladen hatte, erkannte diesen auf den Fahndungsfotos wieder.Alle verwendeten Fahrzeuge wurden beim Beschuldigten in der Garage gefunden. Ebenso weitere Gegenstände, die der Täter beim Raub dabei hatte. Gefundene DNA-Spuren führten ebenfalls zum Verurteilten. Zudem stimmten Statur und Grösse des Mannes gemäss den geschädigten Personen mit jener des Räubers überein.
Kein Geständnis, keine Reue
Beim Täter waren insgesamt 334 10er-Noten gefunden worden. Wieso er so viel Geld in kleinen Noten hatte, konnte er sich nicht recht erklären. Dass er beim Verkauf seines Autos in 10er-Noten bezahlt worden war oder dass der italienische Vater ihm diese geschenkt hatte, hielt das Gericht nicht für plausibel. Hingegen wurden bei den beiden BLKB-Überfällen insgesamt 340 10er-Noten gestohlen. Auch dass der Beschuldigte trotz leerer Bankkonten am Tag des ersten Überfalls plötzlich seine Mietschulden in der Höhe von 5800 Franken bezahlen konnte, legte das Gericht zu seinen Ungunsten aus.
Die Aussage des Mannes, ein Bekannter habe die Tat begangen, habe die Polizei zu nichts geführt. Trotzdem hielt der Beschuldigte bis zuletzt an der Geschichte fest: Als die Verhandlung schon so gut wie geschlossen war, wollte er plötzlich auf seinem Handy oder Tablet ein Video haben, auf dem «Ivan» zu sehen sei. Eine Information, die jemandem, dem Gefängnis droht, früher in den Sinn kommen dürfte.
Indem der Täter mit seiner vermutlich in beiden Fällen geladenen Waffe und dem Finger am Abzug auf die vier Bankfachangestellten und eine Kundin gezielt hat, habe er eindeutig deren Leben gefährdet und damit bei den fünf Frauen teilweise ein nachhaltiges Unsicherheitsgefühl ausgelöst. «So ein Erlebnis kann eine Person lebenslang verfolgen», sagte die vorsitzende Richterin. Sein Vorgehen sei skrupellos gewesen.
Dass der Beschuldigte weder ein Geständnis ablegte noch sonst Reue zeigte, sei zu seinem Nachteil ausgelegt worden, so das Gericht. Der Mann wirkte wie bereits am Dienstag erstaunlich gelassen. Dieses Mal war es jedoch schwieriger, seine Mimik zu deuten: Er legte die Hygienemaske während der Urteilseröffnung nicht ab. Am Dienstag hatte er sie jeweils vor sich auf den Tisch gelegt, sobald er vor den Richterinnen und Richtern sass.
Der Verurteilte wird sich voraussichtlich noch vor dem Zivilgericht verantworten müssen, da die Geschädigten der Banküberfälle gemäss Anklageschrift zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Gegen das Urteil des Strafgerichts kann der Mann innert 10 Tagen Berufung einlegen.