Fasnachtsende auch in Wintersingen
05.03.2020 Baselbiet, Fasnacht, WintersingenMichèle Degen
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind mindestens bis zum 15. März verboten. Bei Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Besuchern müssen die Organisatoren in Absprache mit dem kantonalen Krisenstab entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen ...
Michèle Degen
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind mindestens bis zum 15. März verboten. Bei Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Besuchern müssen die Organisatoren in Absprache mit dem kantonalen Krisenstab entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen der Anlass durchgeführt werden kann. Bei der Dorffasnacht in Wintersingen war das nicht der Fall: Auf dem Dorfplatz versammeln sich am Montagnachmittag zwar jeweils die Fasnächtler aus dem Dorf, 200 sind es jedoch nicht einmal annähernd.
Trotzdem hat die Polizei den Anlass am Montag beendet. Dieser war von der Gemeinde bewilligt, ebenso wie das Beizli der Wintersinger Fasnachtsgesellschaft (Räblüs und Räbäschränzer). Dies bestätigt Gemeindepräsident Michael Schaffner. Der Verein sei ausserdem angehalten gewesen, keine Werbung für den Anlass und ihr Beizli zu machen und sich an die kantonalen Auflagen zu halten. Die Dorffasnacht begann um etwa 15 Uhr, sagt Sven Zuber, Präsident der Fasnachtsgesellschaft. Er selbst war jedoch nicht vor Ort. Etwa 100 Personen seien anwesend gewesen, haben ihm seine Kollegen berichtet. «Die Stimmung war gut, das hätte ein toller Abend werden können.» Und das auch finanziell. «Wir hätten noch einigen Umsatz machen können, was gut für uns gewesen wäre. Durch die Absage des ‹Cheeruus› verlieren wir dort einiges an Einnahmen», so Zuber.
Bewilligungen hinfällig?
Gegen 18.30 Uhr tauchten jedoch drei Streifenwagen in Wintersingen auf. Zwei seien Richtung Gelterkinden beziehungsweise Maisprach weitergefahren. Der dritte hielt an. Drei Polizisten lösten die traditionelle Bauern- und Dorffasnacht dann auf und machten das Beizli der Fasnachtsgesellschaft dicht. Die Strassenfasnächtler gehen davon aus, dass die Streifen nicht auf Patrouille waren, sondern dass jemand aus der Anwohnerschaft die Polizei angerufen hatte.
Die Polizei begründet die Auflösung des Anlasses damit, dass die Fasnachtsgesellschaft die Bewilligungen vor dem Beschluss des Regierungsrats eingeholt habe. Diese seien danach hinfällig gewesen, sagt Paul Steffen, Präventionsbeauftragter und Mediensprecher der Baselbieter Polizei. «Eine Patrouille hat anlässlich einer Kontrollfahrt beim Feuerwehrmagazin einen Fasnachtswagen sowie eine grössere Anzahl an Personen festgestellt», so Steffen. «Diese wurden auf die derzeit geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht. Der zwischenzeitlich dazugekommene Präsident der Fasnachtsgesellschaft entschied sich folglich dazu, die geltenden Bestimmungen umzusetzen und das Lokal zu schliessen.» Wie viele Personen genau anwesend waren, ist jedoch nicht klar. In Wintersingen fragt man sich derweil, ob mit dem kleinen Anlass tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen worden ist.