Landrat findet keinen Kompromiss für Steuervorlage 17
Die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 kommt voraussichtlich im November zur Volksabstimmung. Die Vorlage blieb im Landrat bis zuletzt umstritten.
Michèle Degen
Am 19. Mai hat die Schweizer ...
Landrat findet keinen Kompromiss für Steuervorlage 17
Die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 kommt voraussichtlich im November zur Volksabstimmung. Die Vorlage blieb im Landrat bis zuletzt umstritten.
Michèle Degen
Am 19. Mai hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform angenommen. Über die nun fällige kantonale Umsetzung wurde gestern in zweiter Lesung im Landrat debattiert. Zu einem Kompromiss kam es dabei nicht.
Die Ratslinke blieb bei ihrer Fundamentalkritik und bemängelte, dass das Baselbiet mit dem Gesetz den Steuerwettbewerb anheize und zu hohe Steuereinbussen in Kauf nehme.
Parteipräsident Adil Koller forderte eine verbindliche Zusage zu höheren Prämienverbilligungen und eine Erhöhung der Familienzulagen um 20 Franken. Ausserdem beantragten die Sozialdemokraten einen Gewinnsteuersatz von 14,2 Prozent.
Antrag von SP abgelehnt
Damit stiessen sie bei den Bürgerlichen auf Gegenwehr. SVP-Landrat Oskar Kämpfer wies auf die Situation in den Nachbarkantonen hin – insbesondere auf Basel-Stadt, wo der Gewinnsteuerbetrag 13,04 Prozent beträgt: «Weichen wir von diesem Steuersatz ab, ist es für die Unternehmen einfach, in der Nähe Standorte mit besseren Konditionen zu finden.» Nach der ersten Lesung stand der Gewinnsteuersatz bei 13,45 Prozent. Der Antrag der SP wurde zugunsten eines Gegenvorschlags der Grünen, die einen Gewinnsteuersatz von 13,94 Prozent beantragten, abgelehnt. Mit 52 gegen 33 fand in der Schlussabstimmung jedoch auch der Antrag der Grünen keine Mehrheit – es bleibt bei 13,45 Prozent.
Mehrere Landräte wiesen während der Debatte auf den Kanton Solothurn hin. Dort wurde die kantonale Umsetzung wegen eines ähnlich tiefen Steuersatzes vom Volk knapp abgelehnt. Finanzdirektor Anton Lauber entgegnete, dass man die Vorlage im Baselbet vorsichtig angegangen sei und zurückhaltender gerechnet habe als der Kanton Solothurn.
Nach der Lesung, in der hauptsächlich darüber gestritten wurde, wer nun mehr von seiner ursprünglichen Position abgerückt ist und wer nun noch entgegenkommen müsste, folgte das Parlament schliesslich der Regierung und seiner Finanzkommission.
Das Vierfünftelmehr wurde jedoch nicht erreicht, da ein Grossteil der Ratslinken die Zustimmung verweigerte. Das Vierfünftelmehr wäre bei 68 Stimmen gelegen, die Vorlage wurde mit 57 zu 23 Stimmen angenommen. Es kommt also voraussichtlich am 24. November zur Volksabstimmung. Es darf mit einem heissen Abstimmungskampf gerechnet werden.