Sollen Unternehmen einen Beitrag zum Sozialausgleich leisten?
Die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes führte in der ersten Lesung im Landrat zu einer angeregten Debatte. Ein Streitpunkt ist ein allfälliger Beitrag von Unternehmen an die Familien- und ...
Sollen Unternehmen einen Beitrag zum Sozialausgleich leisten?
Die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes führte in der ersten Lesung im Landrat zu einer angeregten Debatte. Ein Streitpunkt ist ein allfälliger Beitrag von Unternehmen an die Familien- und Ausbildungszulagen.
Michèle Degen
Am 19. Mai stimmt die Schweiz über die Änderung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) ab. Diese sieht im Wesentlichen vor, Spezialbesteuerungen auf Unternehmen aufzuheben und mit einer Finanzspritze von rund 2 Milliarden Franken jährlich die AHV zu entlasten.
Die Vorlage lässt den Kantonen in verschiedenen Punkten jedoch einen gewissen Spielraum, was die Umsetzung angeht. Der Landrat hat gestern in erster Lesung über den Vorschlag der Baselbieter Regierung diskutiert, wie die Änderung umgesetzt werden soll. Dass Handlungsbedarf besteht, sei unbestritten, sagte Regierungsrat Anton Lauber im Lauf der vierstündigen Debatte.
SP-Antrag abgelehnt
Die Geister schieden sich jedoch im Wesentlichen bei zwei Punkten. Einer davon ist die Frage, ob ein Abzug für den Aufwand aus Forschung und Entwicklung im Inland eingeführt werden soll. Der Bund begrenzt den Abzug auf maximal 50 Prozent. Der Vorschlag der Regierung liegt bei 20 Prozent. Die FDP setzte sich dafür ein, diesen auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Investitionen, welche die hiesigen Unternehmen in Forschung und Entwicklung tätigten, müssten belohnt werden. Die SP beantragte hingegen, die Abzüge gänzlich zu streichen. Es handle sich um eine «Blackbox», sagte SP-Präsident Adil Koller. Da es keine genauen Zahlen gebe, könne man nicht wissen, um welche Summe es sich dabei handle. Der SP-Antrag wurde abgelehnt.
Ein weiterer Streitpunkt war die Diskussion, ob Unternehmen künftig einen Beitrag zum sozialen Ausgleich leisten sollen. Dies soll gemäss SP, Grünen und EVP über eine Erhöhung der Familien- und Ausbildungszulagen von 30 Franken geschehen. Auch eine Minderheit der SVP-Fraktion befürwortete dies. Die Gegner des Vorschlags sahen die Unternehmen damit bestraft und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verschlechtert. Die SP beantragte ausserdem, die Dividendenbesteuerung auf 80 Prozent zu erhöhen. Vorgesehen sind laut Vorlage 60 Prozent. Dieser wurde jedoch abgelehnt, ebenso wie ein weiterer Antrag, den Steuersatz auf 65 Prozent zu erhöhen. Weitere Änderungsanträge für die zweite Lesung wurden bereits angekündigt.