SVP droht dem Landrat mit Initiative
06.08.2021 BaselbietPartei pocht auf tieferen Grundbedarf bei Sozialhilfe
ssc. Die Baselbieter SVP ist nicht zufrieden mit der Vorlage der Regierung zum revidierten Sozialhilfegesetz. Am vergangenen Montag teilte die Partei mit, man habe bereits eine Volksinitiative vorbereitet, für den ...
Partei pocht auf tieferen Grundbedarf bei Sozialhilfe
ssc. Die Baselbieter SVP ist nicht zufrieden mit der Vorlage der Regierung zum revidierten Sozialhilfegesetz. Am vergangenen Montag teilte die Partei mit, man habe bereits eine Volksinitiative vorbereitet, für den Fall, dass der Landrat − angesprochen sind die «bürgerlichen Partner» der SVP − die Vorlage in der bevorstehenden Beratung nicht «auf die richtige Spur» bringen würde. Die Revision geht zurück auf einen Vorstoss von 2018 des SVP-Fraktionschefs Peter Riebli.
Konkret fordert die SVP wirksame Massnahmen, um der «Kostenexplosion» der vergangenen Jahre in der Sozialhilfe Einhalt zu gebieten. Kleine Gemeinden gelangten genauso wie grössere Zentrumsgemeinden wegen der Kosten an ihre Belastungsgrenze. Immer mehr Menschen würden immer länger Sozialhilfe beanspruchen, heisst es in der Mitteilung. Entgegen ihrer eigentlichen Funktion als letztes Auffangnetz und Überbrückungshilfe werde die Sozialhilfe als «bequeme soziale Hängematte» missbraucht. Die Sozialhife müsse mehr aktive Anreize zur Erwerbsarbeit vermitteln. Es gehe nicht an, dass «renitente und unmotivierte Personen die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten wie engagierte und integrationswillige Menschen, die ihre Pflichten erfüllen», so die SVP.
Wie Riebli in seiner Motion fordert die SVP nun noch einmal eine Umkehr der praktizierten Grundsätze: Alle Bezügerinnen und Bezüger sollen einen Grundbedarf erhalten, der allerdings um 30 Prozent reduziert werden soll. Wer sich motiviert, engagiert und integrationswillig zeige, solle dann stufenweise mehr Geld bekommen, bis zur Höhe des heutigen Grundbedarfs.
Die Unterstützungsleistungen sollen ferner auch feiner differenziert werden. Dies anhand verschiedener Kriterien wie Alter, Integrationsbemühungen, Bezugsdauer, bisherige Erwerbstätigkeit sowie Erfüllung der Pflichten gegenüber den Sozialhilfebehörden.
Grundbedarf unangetastet
Grund für die Drohgebärden der SVP ist die Tatsache, dass die Baselbieter Regierung ihren, für die SVP akzeptablen, ersten Entwurf der Gesetzesrevision nach viel Kritik in der Vernehmlassung so angepasst hat, dass sie nicht mehr dem ursprünglichen Gedanken des Motionärs Peter Riebli entspreche. Der Grundbedarf soll gemäss Vorlage nämlich unverändert beibehalten werden. Personen, die sich um Förderung bemühen oder in einer Berufsbildung sind, sollen zusätzlich 100 Franken im Monat erhalten. Zusätzliche 80 Franken erhalten Personen, die ein Beschäftigungsprogramm besuchen. Mit diesem Motivationssystem sieht der Regierungsrat das Anliegen von Rieblis Motion umgesetzt.
Mit einem Abzug müssten hingegen Personen rechnen, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen. Hier beträgt der Abzug 40 Franken im Monat. Eine differenzierte Ausnahmeregelung soll dabei aber sicherstellen, dass nur jene Personen von einem Langzeitabzug betroffen sind, bei denen diese Anreizsetzung angebracht ist, wie die Regierung im Frühling betonte.