Regierungsrat Thomas Weber freigesprochen

  04.06.2021 Baselbiet, Politik, Wirtschaft, Justiz

Der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber (SVP) ist im Prozess zu den überhöhten Zahlungen an die ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) am Freitag vom Strafgericht vom Anklagepunkt der ungetreuen Amtsführung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten beantragt.

Freigesprochen wurde am Freitag auch der wegen Gehilfenschaft mitangeklagte Leiter des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von zehn nicht bezifferten Tagessätzen beantragt.

Der seit 2013 amtierende Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Weber musste sich vor Gericht dem Vorwurf stellen, dass er 2014 und 2015 bei der Auszahlung von jährlichen Pauschalbeiträgen in der Höhe von 650\'000 Franken an die nichtstaatliche ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (ZAK) sämtliche Sorgfaltspflichten missachtet habe.

Konkret seien in diesen Jahren jeweils 100\'000 Franken zu viel ausbezahlt worden, hatte die Staatsanwaltschaft moniert. Weber habe die von der ZAK beantragten Unterstützungsbeiträge vom Gesamtregierungsrat freigeben lassen, ohne «auch nur die rudimentärsten Abklärungen vorzunehmen», hiess es in der Anklageschrift. Er habe damit der ZAK vorsätzlich oder zumindest eventualvorsätzlich einen Vorteil verschafft.

Die Verteidigung hatte entgegengehalten, dass der Kanton ab 2014 mehr Geld für durchaus mehr Leistungen bezahlt habe. Bis 2013 habe es sich um À-Fonds-perdu-Beiträge an die ZAK gehandelt, ab 2014 seien es im Voraus ausgehandelte Honorare für eine klar bestimmte Kontrolltätigkeit gewesen.

Die monierte Summe von 650\'000 Franken habe dem damaligen politischen Konsens im Landrat entsprochen und sei nicht von Weber durchgedrückt worden, wie die Staatsanwaltschaft zu suggerieren versuche. Dass die ZAK den Auftrag nicht erfüllt habe, sei kein Schadensnachweis und könne dem Regierungsrat nicht zur Last gelegt werden. Weber habe im Gegenteil Schadensbegrenzungen in die Wege geleitet.

Während des Prozesses wurde vor allem das intransparente Konstrukt zwischen der ZAK und der massgeblich dahinterstehenden Baselbieter Wirtschaftskammer kritisiert. Die Wirtschaftskammer habe Ausgaben falsch deklariert und beliebig Gelder hin- und hergeschoben, sagte der als Zeuge vorgeladene ehemalige Geschäftsleiter der ZAK. Die Schwarzarbeits-Kontrollstelle sei für die Wirtschaftskammer vor allem ein Vehikel gewesen, um an Geld zu kommen.

 

 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote