«Eine weitere Untersuchung ist nicht nötig»
10.06.2021 BaselbietPeter Riebli zur geforderten politischen Aufarbeitung der ZAK-Affäre
Die SP will nach dem Urteil zur ZAK-Affäre die Geldflüsse zwischen Kanton und Sozialpartnern umfassend untersuchen lassen. Dazu bestehe im Moment überhaupt kein Anlass, findet SVP-Fraktionschef Peter ...
Peter Riebli zur geforderten politischen Aufarbeitung der ZAK-Affäre
Die SP will nach dem Urteil zur ZAK-Affäre die Geldflüsse zwischen Kanton und Sozialpartnern umfassend untersuchen lassen. Dazu bestehe im Moment überhaupt kein Anlass, findet SVP-Fraktionschef Peter Riebli.
Sebastian Schanzer
Herr Riebli, die Wirtschaftskammer steht nach dem Freispruch von Thomas Weber als Sündenbock da. Sie soll gemeinsam mit den Gewerkschaften die ZAK dazu benutzt haben, leicht an öffentliche Gelder zu gelangen. Haben die Schilderungen des ehemaligen ZAK-Präsidenten Michel Rohrer vor Gericht etwas an Ihrem Bild der Sozialpartner verändert?
Peter Riebli: Die Vorwürfe von Herrn Rohrer sind nicht neu. Die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Untersuchung 2018 eingestellt. Für mich sind keine Fakten neu auf den Tisch gekommen, die ich nicht vorher schon gekannt habe. Es gibt für mich deshalb auch keinen Grund, das Bild, das ich von der Wirtschaftskammer habe, zu ändern.
Laut Gerichtspräsident Andreas Schröder haben die Aussagen Rohrers Fragen aufgeworfen, die politisch aufgearbeitet werden müssten. Stimmen Sie ihm zu?
Politische Aufarbeitung ist immer sehr wertvoll. Es ist gerade im Zusammenhang mit den Schwarzarbeitskontrollen mittlerweile aber schon vieles unternommen worden.
Die Vorkommnisse liegen ja schon gut sieben Jahre zurück. Inzwischen gibt es im Baselbiet neue Gesetze zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Zudem haben wir mit dem Public-Corporate-Governance-Gesetz von 2017 klare Regeln zu den Beteiligungen des Kantons festgelegt und schliesslich hat man 2019 mit Änderungen im Staatsbeitragsgesetz, das die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen in Form von Leistungsaufträgen regelt, die Konsequenzen aus der Affäre gezogen. Ich sehe daher keinen Anlass für weitere politische Schritte in diesem Zusammenhang.
Die SP sieht das anders. Sie will heute ein Verfahrenspostulat einreichen. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) oder die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats soll mit ausgeweiteten Kompetenzen die Geldflüsse zwischen den Sozialpartnern und dem Kanton untersuchen. Was spricht dagegen?
Ich kenne den genauen Auftrag der SP an die PUK oder die GPK noch nicht. Eine PUK für etwas einzusetzen, mit dem sich bereits die Staatsanwaltschaft und das Gericht befasst haben, halte ich nicht für zielgerichtet. Dagegen würde ich mich wehren und mit mir die ganze SVP-Fraktion. Selbst wenn bisher nicht bekannte Erkenntnisse auftauchen würden, die man untersuchen muss, glaube ich nicht, dass es dafür eine PUK bräuchte. Die GPK ist konstant daran, entsprechende Anliegen zu prüfen und bei Bedarf Vorgänge genau zu untersuchen. Im Zusammenhang mit der ZAK hat sie dies 2018/19 auch getan. Ohne den Verdacht auf weitere Unzulänglichkeiten bei den Sozialpartnern ist der Einsatz einer PUK jedenfalls nicht angezeigt.
Offenbar herrscht aber ein grosses Misstrauen gegenüber den Sozialpartnern. Der Kanton pflegt mit vielen Organisationen, die der Wirtschaftskammer angeschlossen sind, die Zusammenarbeit. Ist heute garantiert, dass es nicht zu unzulässigen Bereicherungen kommt?
Wie gesagt: Was die Leistungsvereinbarungen anbelangt, ist heute im Staatsbeitragsgesetz, das seit zwei Jahren in Kraft ist, klar definiert, dass die «kostengünstigste Erfüllung» von den Verwaltungsstellen mittels geeigneter Instrumente zu überprüfen sei. Bei Zweifeln besteht für das Parlament also die Möglichkeit, die Dinge im Detail anzuschauen. Dazu braucht es keine PUK.
Als Obwaldner pflegen Sie bestimmt Kontakt zu Politikern aus Ihrem Heimatkanton. Wie nehmen diese das wahr: Schaden die jüngsten Schlagzeilen dem Ansehen des Baselbiets in der Schweiz?
Ich werde natürlich immer wieder auf gewisse Themen angesprochen. Gerade am vergangenen Dienstag habe ich Vertreter des Obwaldner Kantonsparlaments getroffen. Gesprächsthema war aber nicht die Wirtschaftskammer und die entsprechenden Filzvorwürfe, sondern die Besetzung der Ersten Staatsanwältin im Jobsharing, die heute dem Landrat zum Beschluss vorgelegt wird.