Landrat verabschiedet revidiertes Polizeigesetz
sda. Die Baselbieter Polizei kann künftig Bodycams, Drohnen-Kameras oder GPS-Geräte zur Observation von Verdächtigen einsetzen sowie heikle Veranstaltungen verbieten. Der Landrat hat gestern in erster Lesung das revidierte ...
Landrat verabschiedet revidiertes Polizeigesetz
sda. Die Baselbieter Polizei kann künftig Bodycams, Drohnen-Kameras oder GPS-Geräte zur Observation von Verdächtigen einsetzen sowie heikle Veranstaltungen verbieten. Der Landrat hat gestern in erster Lesung das revidierte Polizeigesetz verabschiedet. Die mit zahlreichen Änderungen ausgestattete Vorlage war unumstritten.
Mit dem revidierten Gesetz können künftig Videokameras in Polizeifahrzeugen und Drohnen zur Überwachung von Menschenansammlungen und Aufdeckung von kriminellen Taten eingesetzt werden. Auch darf die Polizei neu Schaulustige bei Unfällen und Verbrechen wegweisen, wenn die Persönlichkeitssphäre von Opfern verletzt wird. Zudem wird die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch geschaffen und Stalking mit einer zwölftägigen Wegweisung und Strafandrohung bei Nichtbefolgung geahndet.
Das Gesetz schafft darüber hinaus die Grundlage für Bodycams an Polizeiuniformen, auch wenn bei der Baselbieter Polizei derzeit keine entsprechende Anschaffung geplant ist. Auf Antrag der vorberatenden Kommission wurde vorsorglich die Bestimmung aufgenommen, dass auch involvierte Personen verlangen können, dass Polizistinnen oder Polizisten bei einem Einsatz ihre Bodycam einschalten.
Mit dem revidierten Gesetz kann die Polizei künftig auch Veranstaltungen mit Auflagen versehen oder als Ultima Ratio ganz verbieten.