Sportpolitik | Kasak 4 und Sportförderung auf dem Prüfstand
wis. 19,2 Millionen Schweizer Franken will der Regierungsrat in den Jahren 2021 bis 2028 für Investitionsbeiträge in Sportanlagen ausgeben. Heute befindet der Landrat ...
Sportpolitik | Kasak 4 und Sportförderung auf dem Prüfstand
wis. 19,2 Millionen Schweizer Franken will der Regierungsrat in den Jahren 2021 bis 2028 für Investitionsbeiträge in Sportanlagen ausgeben. Heute befindet der Landrat über die entsprechende Ausgabenbewilligung. Im kantonalen Sportanlagen-Konzept (Kasak) 4 will der Regierungsrat im genannten Zeitraum durchschnittlich maximal 2,4 Millionen Franken pro Jahr für Beitragsleistungen an die regionale Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen, wie er es bereits von 2000 bis 2009 getan hat.
Die beiden Verpflichtungskredite Kasak 1 und 2 leisteten einen substanziellen Beitrag zur Sportinfrastruktur im Baselbiet. Insgesamt hat der Kanton in den vergangenen 20 Jahren 30 Millionen Franken aus den Kasak-Krediten sowie dem Swisslos-Sportfonds an 49 Sportanlagen beigetragen. Eine dritte Kasak-Vorlage wurde 2012 vom Landrat zurückgewiesen. In der Folge wurden für Sportanlagen kleinere Beiträge aus dem Sportfonds gesprochen. Der Regierungsrat beantragt Annahme und damit die Abschreibung der entsprechenden Motion der Buckter SP-Landrätin Sandra Strüby.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt ohne Gegenstimme Zustimmung. Mit demselben Resultat empfiehlt sie, der Teilrevision des Gesetzes über die Sportförderung zuzustimmen, die einer Anpassung des Gesetzes an die aktuellen Rahmenbedingungen gleichkommt.