Mehr Rechte für Gemeinden bei der Kesb?
13.11.2020 Baselbiet, Justiz, Politik, GesellschaftFDP fordert grundlegende Anpassungen beim Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Baselbieter FDP stösst im Landrat Veränderungen bei der Kesb an. Mit gleich sechs Vorstössen will sie die Arbeitsabläufe bei den Behörden vereinfachen und zugleich die Rechte der Betroffenen ...
FDP fordert grundlegende Anpassungen beim Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Baselbieter FDP stösst im Landrat Veränderungen bei der Kesb an. Mit gleich sechs Vorstössen will sie die Arbeitsabläufe bei den Behörden vereinfachen und zugleich die Rechte der Betroffenen stärken.
Tobias Gfeller
Immer wieder geraten kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) in die Kritik. Meist basiert diese Kritik auf unterschiedlichen Beurteilungen von Einzelfällen. «Diese oft sehr emotional geführten Debatten tragen wenig dazu bei, die Arbeit dieser zentralen Behörde zu verbessern», schreibt die FDP in einer Mitteilung. Es müsse nun darum gehen, die Kesb aus einer Gesamtsicht zu beurteilen und deren Arbeit mit einzelnen konstruktiven Massnahmen kontinuierlich zu verbessern. Dafür hat die FDP-Fraktion gleich sechs Vorstösse im Landrat eingereicht.
Potenziale besser nutzen
Obschon im Kanton Baselland die Gemeinden für die Führung der Kesb zuständig sind, sei die Kesb für den Kanton sowie dessen Bevölkerung von grosser Bedeutung. In der Einschätzung der FDP-Fraktion sollte der Kanton deshalb über Entwicklungen in der Kesb regelmässig informiert werden. Mit einer Motion wollen die Freisinnigen den Regierungsrat beauftragen, einmal jährlich einen Bericht zur Kesb zu publizieren. Darin sollen Art und Zahl der ergriffenen Massnahmen, allgemeine und nicht persönlich zuordbare Angaben zu den betroffenen Personen sowie die Kosten erfasst werden. «Das stellt sicher, dass der Kanton und die Öffentlichkeit systematisch über die Arbeit der Behörde informiert werden. Damit werden kontinuierliche Verbesserungen erleichtert», ist der Binninger FDP-Landrat Marc Schinzel überzeugt. Er hat einen Grossteil der Vorstösse eingereicht.
Schinzel fordert auch eine Teilrückkehr zu den Gemeinden als lokale Verantwortungsträger. Sie sollen bei einem Fall nicht erst wie heute bei der Entscheidung miteinbezogen werden, sondern schon bei der Erhebung des Sachverhalts. «Gerade kleinere Gemeinden können dank ihrer Nähe zu den Menschen und ihrem Know-how viel zur Ermittlung eines Sachverhalts beitragen. Es geht uns aber nicht darum, dass die Gemeinden ein Vetorecht haben und die Kesb geschwächt werden sollen, im Gegenteil. Wir wollen das Potenzial dort nutzen, wo es vorhanden ist», erklärt Schinzel. Denn am Ende seien es die Gemeinden, welche die finanziellen Lasten der einzelnen Fälle zu tragen haben.
FDP begrüsst Professionalisierung
Die FDP will damit Elemente wieder stärken, die sich vor der Professionalisierung der Strukturen bewährt haben. «Davon profitieren am Ende alle», ist Schinzel überzeugt. «Die Gemeinden werden finanziell entlastet, bei der Kesb gibt es weniger Reibungen und die Betroffenen erhalten eine massgeschneiderte Lösung.»
Die FDP fordert auch eine Möglichkeit, wie sie andere Kantone bereits kennen, in Notfällen Betroffene ärztlich unterbringen zu können. «So könnte zum Schutz der Betroffenen rasch gehandelt werden», glaubt Marc Schinzel. Auch fordert die FDP mehr Transparenz und Sicherstellung der Qualität bei den Fachgutachten. Diese müssten für Betroffene noch zugänglicher werden. «Sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene fehlen für Fachgutachten klare formale und qualitative Anforderungen.»
Bei allen Forderungen hält Marc Schinzel fest, dass die FDP die Professionalisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes nach wie vor begrüsst. «Wir sehen einfach noch viel Potenzial, die Arbeit der Kesb zu verbessern und den Schutz der Betroffenen zu erhöhen.»