Bars, Cafés und Restaurants im Baselbiet dürfen wegen der Corona-Pandemie im Aussenbereich befristet elektrische Heizstrahler einsetzen. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Bestimmung in die Energieverordnung aufgenommen. Ein vom Landrat überwiesenes FDP-Postulat hatte die ...
Bars, Cafés und Restaurants im Baselbiet dürfen wegen der Corona-Pandemie im Aussenbereich befristet elektrische Heizstrahler einsetzen. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Bestimmung in die Energieverordnung aufgenommen. Ein vom Landrat überwiesenes FDP-Postulat hatte die befristete Ausnahmebewilligung für Heizstrahler in Restaurants, Cafés und Bars verlangt. Der Regierungsrat unterstütze das Anliegen grundsätzlich, wie er gestern mitteilte. Die Ausnahmebewilligung soll für Betriebe der Gastro- und Eventbranche befristet bis zum 30. April 2021 gelten. Die Ausnahme beschränke sich bewusst auf elektrisch betriebene Heizstrahler, weil gasbetriebene Modelle – sogenannte Heizpilze – mit unerwünschten CO2-Emissionen verbunden seien, heisst es weiter im Communiqué. Eine diesbezügliche Ausnahme sei nicht mit dem Energiegesetz vereinbar respektive nicht verhältnismässig. sda.