«Wir sind guten Mutes, dass alles klappt»
07.08.2020 Bezirk Sissach, Bildung, SissachSchulleiter Louis Degen erzählt, was nächste Woche anders wird
Die Schulen haben sich vor den Sommerferien schon an den Unterricht unter dem Schutzkonzept gewöhnt. Schulleitungsmitglied Louis Degen meint, die Zeit des Fernunterrichts soll mit Blick auf das ganze Leben der Kinder nicht ...
Schulleiter Louis Degen erzählt, was nächste Woche anders wird
Die Schulen haben sich vor den Sommerferien schon an den Unterricht unter dem Schutzkonzept gewöhnt. Schulleitungsmitglied Louis Degen meint, die Zeit des Fernunterrichts soll mit Blick auf das ganze Leben der Kinder nicht überbewertet werden.
Anouk Jordi
Herr Degen, was ändert sich nächste Woche am Schulbetrieb der Sek Sissach verglichen mit der Zeit vor den Ferien?
Louis Degen: Eigentlich nicht viel, was die Corona-Situation betrifft. Wir haben ein Schutzkonzept, das auf den Massnahmen von Bund und Kanton aufgebaut ist. Zum Beispiel müssen Kinder in Quarantäne, wenn sie aus gewissen Ländern aus den Ferien zurückkommen. Zusätzlich wurde ein neues Gebäude gebaut. Das ist eine grosse Herausforderung für ein ganzes Jahrgangsteam, das zum ersten Mal dort unterrichten wird.
Werden die Lehrpersonen prüfen, ob die Kinder ihre Ferien in Risikogebieten verbracht haben?
Wir sind angehalten, die Kinder danach zu fragen. Die Eltern wurden informiert, welche Ferienländer eine Quarantäne bedeuten. Wir von der Schulleitung können nur die Lehrpersonen dazu animieren, dass sie dies in den Klassen immer wieder sagen. Kinder, die sich trotzdem an der Schule befinden, müssen nach Hause geschickt werden.
Wo gab es bisher Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Schutzkonzepts?
Schwierig wird es nur bei den Lehrpersonen. Die Abstandsregel unter Erwachsenen bedeutet 4 Quadratmeter pro Person, man darf sich auf nicht mehr als 1,5 Meter nähern, kein Händeschütteln, dafür Hände desinfizieren und so weiter. Sich bei Sitzungen an diese Regeln zu halten, wird schwierig werden. Wir sind guten Mutes, dass es klappt wie bereits vor den Sommerferien. Auch dann haben wir schon alles gut umgesetzt und die Lehrpersonen konnten sich daran gewöhnen.
Hat man bei der Wiederaufnahme des Unterrichts vor Ort Nachholbedarf festgestellt? Auf welchem Stand befinden sich die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Lernziele?
Vielleicht muss man das mit dem Sport vergleichen. Manchmal gibt es ein Lauberhorn-Wochenende mit ganz schlechtem Wetter und ganz wenig Schnee und dann muss man die Rennen halt absagen. Das ist natürlich ein grosser Verlust und schade für den Schweizer Skisport, aber dieses Jahr fand jetzt halt nichts statt. Man darf diese zwei, drei Monate Corona-Lockdown mit Blick auf das gesamte Leben eines Menschen nicht überbewerten. Wir werden an der Schule in den nächsten Monaten gewisse Dinge nachholen und aufarbeiten, von denen wir wissen, dass sie für eine weiterführende Schule oder für eine Lehre wichtig sind. Das geht aber nicht innerhalb von einer oder zwei Wochen. Wir müssen den Lehrpersonen vertrauen, dass sie Wichtiges mit den Kindern nacharbeiten.
Wie helfen Sie Kindern, die während des Lockdowns Schwierigkeiten mit dem Stoff hatten?
Dafür haben wir bei uns an der Schule ein eigenes Projekt, das schon seit Jahren läuft, den «Lernraum». Darauf legen wir Wert und wir unterstützen das Angebot mit grosser Kraft und finanziell. Die Kinder können jeden Nachmittag freiwillig dorthin gehen und sich von Lehrpersonen bei Aufgaben helfen lassen oder bei Themen, die sie nicht verstanden haben. Wenn sich durch den Lockdown Schwierigkeiten ergeben haben, werden diese Kinder auch durch ihre Lehrpersonen angewiesen, dass sie dort nacharbeiten können.
Im öV müssen 12-Jährige eine Maske tragen. An der Sek ist das nicht vorgesehen, auch wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Ist das kein Widerspruch?
Es ist schwierig, einheitliche Massnahmen für die ganze Schweiz zu ergreifen. Es darf nicht sein, dass man im Kanton Baselland im öV eine Maske tragen muss und man sie ab Muttenz ausziehen darf, weil in Basel-Stadt keine Maskenpflicht herrscht. Da musste eine gesamtschweizerische Lösung her. Im öV sind sich die Kinder viel näher als in der Schule und die Abstände zum Beispiel im Bus sind schwierig einzuhalten. Ausserdem ist die Schule immer noch eine Sonderinstitution, die in der Hoheit der Kantone und nicht des Bundes ist.
Sollte der Kanton nicht auch Masken für Sek-Schülerinnen und -Schüler bereitstellen, wenn sie mit dem öV zur Schule müssen?
Das ist richtig. Der Kanton ist verpflichtet, gewisse kostenneutrale Schulbedingungen zu bieten. Das heisst, die Schule muss gratis sein für alle. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid muss der Kanton nun die Kosten der U-Abos übernehmen, wenn die Kinder eine gewisse Distanz und gewisse Höhenmeter zurücklegen müssen. Bei den Masken geht es in eine ähnliche Richtung. Wir haben sie vom Kanton zugestellt bekommen und warten jetzt auf weitere Weisungen, wie diese verteilt und gebraucht werden sollen.
Maskenpflicht ist nur Plan B
sda. In den Baselbieter Gymnasien und Berufsschulen soll nach den Sommerferien nur eine Maskenpflicht gelten, wenn der Mindestabstand nicht via Anpassung des Mobiliars gewährleistet werden kann. Zudem werden bis zu den Herbstferien kostenlos Schutzmasken verteilt. So sollen in Räumlichkeiten der Mittel- und Berufsfachschulen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, Einzeltische eingesetzt oder Trennwände installiert werden. Dies teilte die Baselbieter Bildungsund Kulturdirektion am Dienstag mit.
Wenn solche Mobiliaranpassungen nicht umsetzbar seien, müssten Schutzmasken getragen werden. Die Materialauslieferungen an die Schulen hätten begonnen und erfolgten fortlaufend in Abhängigkeit von Lieferfristen, heisst es weiter in der Mitteilung.
Bis zu den Herbstferien erhalten zudem alle Schüler, Lernende und Lehrpersonen der nachobligatorischen Schulen kostenlos Schutzmasken für den Unterricht. In den Baselbieter Kindergärten, Primarund Sekundarschulen wird der Unterricht nach den Sommerferien am 10. August wie bisher vor Ort und in Vollklassen aufgenommen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sei nur für die nachobligatorischen Schulen zwingend.