Susanne Strub fordert mehr Bewilligungen
vs. In Gewerbe- und Industriezonen soll grundsätzlich pro Baute eine Wohnung bewilligt werden. Dies unter der Bedingung, dass die Bewohner als Grundoder Liegenschaftseigentümer mit Miethoheit, Betriebsinhaber sowie ...
Susanne Strub fordert mehr Bewilligungen
vs. In Gewerbe- und Industriezonen soll grundsätzlich pro Baute eine Wohnung bewilligt werden. Dies unter der Bedingung, dass die Bewohner als Grundoder Liegenschaftseigentümer mit Miethoheit, Betriebsinhaber sowie -teilhaber oder in beschränktem Rahmen als betriebseigenes Personal mit der Liegenschaft in Verbindung stehen. Dies fordert SVP-Landrätin Susanne Strub aus Häfelfinen mit einer Motion, die sie heute einreicht. Gemäss dem Raumplanungsgesetz ist die genannte Wohnnutzung eigentlich bereits möglich.
Jedoch würden die zuständigen Behörden dieser Bestimmung seit geraumer Zeit keinerlei Beachtung mehr schenken, schreibt Strub im Motionstext. Es würden beinahe keine Wohnungen in Industrie- und Gewerbegebäuden in den entsprechenden Zonen bewilligt.
«Praxis ist zu restriktiv»
Bei ihrer Handlungsweise berufen sich die Behörden gemäss Strub auf ein Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts aus dem Jahr 2016. Dieses verfüge gemäss den Behörden faktisch klar ein totales Verbot jeglichen Wohnens in Gewerbe- und Industriebauten. Nur noch betriebsnotwendige Wohnungen seien demnach bewilligungsfähig.
«Die dargestellte, gelebte Praxis widerspricht dem durch die in Kraft stehende Regelung gegebenen Ermessensspielraum», schreibt Strub im Motionstext. «Sie ist zu restriktiv und verhindert volkswirtschaftlich und gesellschaftlich erwünschte Positiveffekte.» Zudem widerspreche sie bundesgesetzlich verlangten Zielen wie dem verdichteten Bauen, der Einschränkung der Zersiedelung und der unnötigen Inanspruchnahme von weiterem Bauland.
Strub fordert den Regierungsrat auf, die relevanten Bestimmungen im Raumplanungs- und Baugesetz anzupassen.