Im Wald spazieren – mit Vorsicht
03.08.2019 Bezirk WaldenburgDas Forstrevier Riedbach macht mit einem Flugblatt auf die aktuelle Gefahr von Astbrüchen im Wald aufmerksam und lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab. Eine nachvollziehbare Entscheidung, findet Kantonsforstingeneur Ueli Meier. Aber einfach ist die Rechtslage nicht.
Yvonne ...
Das Forstrevier Riedbach macht mit einem Flugblatt auf die aktuelle Gefahr von Astbrüchen im Wald aufmerksam und lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab. Eine nachvollziehbare Entscheidung, findet Kantonsforstingeneur Ueli Meier. Aber einfach ist die Rechtslage nicht.
Yvonne Zollinger
Der Wald ächzt unter der Trockenheit vom vergangenen Sommer. Spontane Astbrüche sind jederzeit möglich, auch ohne Wind. Soll man in dieser Situation den Wald noch als Erholungsort nutzen? Sind Spazieren, Radfahren oder Pilze suchen zu gefährlich? Und wer haftet, wenn etwas passiert?
Das Forstrevier Riedbach, dem die Gemeinden Bubendorf, Seltisberg, Lupsingen und Ziefen angeschlossen sind, macht mit einem Flugblatt auf die erhöhte Gefahrenlage aufmerksam. Insbesondere Eschen und Buchen würden durch die lange Trockenperiode spröde, was dazu führe, dass dürre Äste, aber auch solche mit grünem Laub, brechen.
Wer den Wald betrete, tue dies auf eigene Gefahr. Zur Sicherheit sei beim Aufenthalt in der Natur ein wachsames Auge unabdingbar, schreiben die Gemeinden des Forstreviers. Aufgrund der akuten Gefahrenlage im Wald lehne man bei Unfällen «jede Verantwortung und Haftung ab».
Können sich Waldbesitzer mit dieser Bekanntgabe so einfach aus der Verantwortung ziehen? Ja und nein, sagt Kantonsforstingenieur Ueli Meier. Zwei Aspekte müssten berücksichtigt werden: «Zum einen gibt es keine Bewirtschaftungspflicht für Waldbesitzer. Er kann, wenn er möchte, seinen Wald sich selbst überlassen, mit allen Risiken, die das für einen Waldspaziergänger abseits der Wege bedeutet.»
Anders sehe es aus, wenn sich in diesem Wald zum Beispiel eine öffentliche Grillstelle befinde. «Dann muss der Eigentümer im Schadenfall belegen können, dass er in zumutbarem Rahmen für die nötige Sicherheit gesorgt hat.» Gleiches gilt für Waldwege und -strassen, für die die Gemeinden zuständig sind.
Jedoch: «Eine einfache Schwarz-Weiss-Rechtssprechung zur Haftung gibt es nicht», sagt Meier. «Da gibt es viele Abstufungen, die im Schadenfall berücksichtigt werden müssen.» Es gäbe nur wenige Gerichtsfälle und jede Klage werde individuell betrachtet, um die Faktoren Eigenverantwortung des Waldnutzers, Sicherheitsvorkehrungen des Waldbesitzers und Naturgewalt gegeneinander abzuwägen.
In der momentan heiklen Phase, in der sich die Waldbesitzer befinden, sei das Flugblatt des Forstrevierts Riedbach eine gute Entscheidung, findet Meier. «An der geltenden Rechtslage wird es zwar nichts ändern. Aber es sorgt für die nötige Aufmerksamkeit, um die Waldnutzer auf mögliche Gefahren hinzuweisen und an ihre Eigenverantwortung zu erinnern.»
Eine so ausgeprägte Gefahrensituation wie jene im Hardwald, der für den Publikumsverkehr gesperrt ist, herrscht in den übrigen Wäldern des Baselbiets noch nicht. Vorfälle habe es bisher keine gegeben, sagt Meier. Mit der gebotenen Aufmerksamkeit und einem gelegentlichen Blick in die Baumkronen könne der Spaziergang also in den meisten Wäldern weiterhin genossen werden.