CARTE BLANCHE
07.04.2021 PolitikJa zum Covid-19-Gesetz
Daniela Schneeberger, Nationalrätin FDP, Thürnen
Seit etwas mehr als einem Jahr bestimmt Corona unser Leben. Zur Bewältigung respektive zur Eindämmung der Pandemie mussten Bund und Kantone verschiedene ...
Ja zum Covid-19-Gesetz
Daniela Schneeberger, Nationalrätin FDP, Thürnen
Seit etwas mehr als einem Jahr bestimmt Corona unser Leben. Zur Bewältigung respektive zur Eindämmung der Pandemie mussten Bund und Kantone verschiedene Einschränkungen unseres Alltags verfügen. Diese Erlasse basieren einerseits auf dem geltenden Epidemiengesetz. Andererseits musste der Bundesrat Verordnungen erlassen, die sich auf das in der Bundesverfassung enthaltene Notrecht stützen. Solche Notrechts-Erlasse dürfen aber längstens für sechs Monate verfügt werden. Leider hält die Pandemie die Schweiz seit weit mehr als sechs Monaten fest im Griff. Aus diesem Grund hat das Parlament am 25. September 2020 das sogenannte Covid-19-Gesetz verabschiedet und damit gesetzliche Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der Epidemie geschaffen. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen; am kommenden 13. Juni stimmen wir deshalb darüber ab.
Was regelt nun das Covid-Gesetz? Wichtig ist: Das Gesetz regelt weder die Impfstrategie noch die Schutzmassnahmen oder den Lockdown. Diese basieren auf dem Epidemiengesetz.
Das Covid-Gesetz regelt einerseits die dringend notwendigen Unterstützungshilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für betroffene Unternehmen und Arbeitnehmende abzufedern, die durch die behördlich angeordneten Schutzmassnahmen eingeschränkt sind, insbesondere für die arg gebeutelten Sektoren Gastronomie, Tourismus, Medien, Kultur und Sport. Zu diesen notwendigen Unterstützungshilfen zählen Kurzarbeitsentschädigungen für Arbeitnehmende und auch selbstständig Erwerbende. Das Gesetz regelt ausserdem die Härtefallentschädigungen. Es enthält aber auch gesundheits- und versorgungspolitische Bestimmungen, mit denen eine angemessene Versorgung mit medizinischen Gütern und Medikamenten sichergestellt wird. Zudem werden klare Leitplanken für den Bundesrat gesetzt. Sein Handlungsspielraum im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung ist fortan begrenzt. Er muss beispielsweise die Kantone, die Dachverbände und das Parlament in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Mit dem Gesetz schafft das Parlament die gesetzliche Grundlage für die weitere Pandemiebekämpfung ohne Notrecht. Es ist ein erster Schritt, weg vom Ausnahmezustand und der Führung durch Notrecht, hin zur Normalität. Damit erhalten die politischen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen vom Parlament eine stärkere demokratische Legitimation, wenn auch diesbezüglich noch weiterer Handlungsbedarf im Epidemiengesetz vorhanden ist und Anpassungen erfolgen müssen.
Was passiert bei einer Ablehnung des Gesetzes? Eine Ablehnung führt dazu, dass das Covid-19-Gesetz und seine Revisionen am 25. September ihre Gültigkeit verlieren. In diesem Fall können Wirtschaft und Bevölkerung künftig nicht mehr auf die im Gesetz vorgesehenen pandemiebedingten Unterstützungshilfen zählen. Das wäre fatal: Konkurse und Massenentlassungen wären die Folgen und würden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie massiv verschlimmern.
Deshalb empfehle ich Ihnen, diesem Gesetz am 13. Juni zuzustimmen. Es hilft vor allem, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern!
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.