Der Kanton Baselland passt seine Härtefallregelungen an die vom Bund angekündigten Lockerungen der Pandemie-Schutzmassnahmen an. So werden Härtefallentschädigungen für weiter geschlossene Betriebe bis Ende März verlängert. Gastrobetriebe und Fitnesscenter, die ...
Der Kanton Baselland passt seine Härtefallregelungen an die vom Bund angekündigten Lockerungen der Pandemie-Schutzmassnahmen an. So werden Härtefallentschädigungen für weiter geschlossene Betriebe bis Ende März verlängert. Gastrobetriebe und Fitnesscenter, die bis in den März hinein geschlossen bleiben müssen, können ab dem 1. März neue Gesuche für Härtefallentschädigungen einreichen, teilte der Regierungsrat gestern mit. sda.