Verbesserter Schutz der Landschaft
22.10.2020 BubendorfInfoabend zum Zonenplan Landschaft
Im Zuge der Revision der Zonenvorschriften Landschaft kann nun die Bevölkerung im Informations- und Mitwirkungsverfahren in Bubendorf ihre Wünsche und Anliegen einbringen.
Otto Graf
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre ...
Infoabend zum Zonenplan Landschaft
Im Zuge der Revision der Zonenvorschriften Landschaft kann nun die Bevölkerung im Informations- und Mitwirkungsverfahren in Bubendorf ihre Wünsche und Anliegen einbringen.
Otto Graf
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Zonenvorschriften in der Regel alle 15 Jahre, zu überprüfen und den neuen Begebenheiten anzupassen. Derzeit befasst sich Bubendorf mit der Revision der Zonenvorschriften Landschaft aus dem Jahr 1992 und des kommunalen Strassennetzplans. Am Montag orientierten der Gemeinderat und der Planer die Bevölkerung an einem Informationsanlass über den Stand der Dinge und über die weiteren Schritte. Matthias Mundwiler, im Gemeinderat für die Raumplanung zuständig, sagte, der Entwurf der neuen Vorschriften sei vom Kanton bereits vorgeprüft worden. Die Bevölkerung habe einen Monat lang Zeit, ihre Wünsche und Anliegen zur Zonenplanung einzubringen. Alle Unterlagen, so Mundwiler, seien auf der Gemeindeverwaltung verfügbar und auf der Website aufgeschaltet.
Seitens des Ingenieur- und Planungsbüros Sutter AG, Arboldswil, ging Teamleiter Volker Meier näher auf die Materie ein. Als Gründe für die Revision erwähnte er die seit 1992 erfolgten gesetzlichen Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes sowie den kantonalen Richtplan. Letzterer verpflichtet die Gemeinden, Strassennetzplanungen, Fuss-, Wander- und kommunale Wanderwege inbegriffen, auszuarbeiten. Bubendorf hat einen solchen Plan, der jedoch auch schon zehn Jahre auf dem Buckel hat und deshalb parallel zur Zonenplanung ebenfalls überarbeitet wird. Zudem, so Meier, bezwecke die Planung, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern.
Neben den Landwirtschaftszonen enthält der revidierte Zonenplan Landschaft wiederum zahlreiche Spezialzonen und Zonen für öffentliche Werke und Anlagen. Zudem gibt es orientierende Planinhalte, etwa für den Wald, die Kantonsstrassen, die Waldenburgerbahn und den Militärschiessplatz Seltisberg auf Bubendörfer Gemeindegebiet. Die ehemalige Spezialzone Caravaning und Restaurant heisst künftig Spezialzone Talhaus und bleibt in ihren Grundzügen erhalten. Neu ist dort die Remise der ehemaligen Dampflok Gedeon Thommen untergebracht.
Neuer Ort für Hundesport
Die bisherige Spezialzone Reitplatz wird neu zur Spezialzone für Reitsport. Bei Bedarf könnte hier eine Reithalle erstellt werden. Der Spezialzone Hundesport muss ein neuer Standort in der Nähe der Spezialzone Gärtnerei zugewiesen werden, die ihrerseits weitgehend den bisherigen Dimensionen entspricht. Denn der bestehende Hundesportplatz liegt in der Landwirtschafts- beziehungsweise in der Grundwasserschutzzone, was nicht zulässig ist. Die Naturschutzzonen basieren weitgehend auf dem 2017 erstellten Naturinventar, das auch Einzelobjekte umfasst. So sind beispielsweise abgehende Bäume zu ersetzen. Zudem sind der verbindliche Schutz und die Pflege dieser Objekte im Anhang des Reglements festgehalten.
Fragen tauchten nur wenige auf, was wohl in erster Linie den umfassenden und klar verständlichen Ausführungen des Referenten Volker Meier zu verdanken ist. Ein Anwesender erkundigte sich nach der Bedeutung einer archäologischen Schutzzone. Hier würden Spuren der Vergangenheit vermutet, erklärte Meier, weshalb bei Veränderungen oder wenn etwas gefunden wird, die kantonale Archäologie beizuziehen ist. Diese könne dann allenfalls Notgrabungen durchführen.
Gemeinderat Matthias Mundwiler verwies darauf, dass die Eingabefrist zum schriftlichen Deponieren von Wünschen zur Zonenplanung noch bis zum 13. November dauert. Die Eingaben würden geprüft und nach Möglichkeit in den Plan oder in das Reglement aufgenommen. Alsdann werden die Unterlagen bereinigt.
Am 19. April 2021 hat die Gemeindeversammlung über das Geschäft zu befinden. Stimmt sie zu, erfolgt nach Ablauf der Referendumsfrist die öffentliche Planauflage mit Möglichkeit der Einsprache. Danach gehen die Unterlagen an den Regierungsrat, der endgültig über allfällige unerledigte Einsprachen entscheidet und das Planwerk für rechtsgültig erklären wird.