Gemeinde beschäftigt straffällig gewordene Jugendliche
Seit 15 Jahren beschäftigt die Gemeinde Zunzgen im Auftrag der Jugendanwaltschaft mit Erfolg straffällige Jugendliche. Der Werkhof mit seinen sechs Mitarbeitenden übernimmt die nicht immer einfache Aufgabe. Eine Bilanz.
Sander van Riemsdijk
Für Minderjährige, die zwischen dem vollendeten 10. und dem 18. Altersjahr strafbare Handlungen begangen haben, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Jugendanwaltschaft als zuständige Behörde beurteilt die Straftaten in der überwiegenden Zahl der Fälle selbstständig und ist für den Vollzug verantwortlich. Unter der Maxime «Helfen statt strafen» verfügt sie unter anderem für junge Menschen ambulante Massnahmen, mit dem Ziel, freiheitsentziehende Massregeln zu vermeiden. Dabei steht die…