Sinn und Geist der Leuenberger Konkordie
Die Totalrevision der evangelisch-reformierten Kirchenverfassung (KV) Baselland entstand nach sieben Jahren Kommissionsarbeit unter der Ägide des reformierten Kirchenrats. Ohne theologischen Beirat. Im Gegensatz zu ...
Sinn und Geist der Leuenberger Konkordie
Die Totalrevision der evangelisch-reformierten Kirchenverfassung (KV) Baselland entstand nach sieben Jahren Kommissionsarbeit unter der Ägide des reformierten Kirchenrats. Ohne theologischen Beirat. Im Gegensatz zu institutionellen Rechtsfragen. Der Sinn unserer kirchlichen Existenz war in der Synode kaum Thema, obwohl von der Herbstsynode 2013 ein entsprechender synodaler Antrag an den Rat überwiesen worden war.
Die neue KV wird im Kontext mit der kirchlichen Verkündigungsaufgabe eingeleitet mit dem Bibelzitat 1. Kor. 3, 11. Die existenzielle Kernfrage christlichen Glaubens, die Theologie des Kreuzes, bleibt bei solcher Kürzestform unbeantwortet. Zu bedenken bleibt die biblische Überlieferung: Wahre Kirche kann nichts anderes sein als Kirche Jesu Christi, Kirche des Auferstandenen. Dieser Grund ist vorbildlich formuliert in der christozentrischen Präambel der bestehenden KV 1952 (Website ref.bl, Kirchliche Gesetzessammlung, 03-Kirchenverfassung). Sie strahlt Sinn und Geist der damals in europaweiter Bearbeitung stehenden Leuenberger Konkordie aus (1973), die in jüngster Zeit zu Recht zum theologischen «Statut» der GEKE wurde, der Gemeinschaft 105 Evangelischer Kirchen Europas, alias der Leuenberger Kirchengemeinschaft (Basler Münster, 2018). Diese versteht den Begriff Leuenberg gleichwertig als europaweites, existenzielles, christliches Glaubenszeugnis. Und damit nach wie vor als ihre Hauptaufgabe. Meiner Landeskirche – offen für alle – wünsche ich, dass sie bereit ist, dieses Programm umzusetzen. In Wort und Tat.
Hanspeter Mohler-Meyer, Liestal