Der Abbruch ist beschlossene Sache
28.08.2020 Bauprojekte, Läufelfingen, Gemeinden, Bezirk SissachVerhandlungen zum Kauf des maroden Hauses sind gescheitert – jetzt muss es weg
Ein mehr als 200 Jahre altes Haus an der Hauptstrasse in Läufelfingen zerfällt zusehends. Der Eigentümer sieht offenbar tatenlos zu. Das kantonale Bauinspektorat hatte schon vor zwei Jahren erfolglos ...
Verhandlungen zum Kauf des maroden Hauses sind gescheitert – jetzt muss es weg
Ein mehr als 200 Jahre altes Haus an der Hauptstrasse in Läufelfingen zerfällt zusehends. Der Eigentümer sieht offenbar tatenlos zu. Das kantonale Bauinspektorat hatte schon vor zwei Jahren erfolglos Sicherheitsmassnahmen gefordert. Nun soll das Haus endgültig abgebrochen werden.
Sebastian Schanzer
Ob das mehr als 200 Jahre alte Haus an der Hauptstrasse 6 nun einen «Schandfleck» für das Dorf Läufelfingen darstellt oder nicht, ist umstritten. Unbestritten ist aber, dass es in dem Zustand, in dem es sich derzeit befindet, nicht stehen bleiben kann. Das hat das kantonale Bauinspektorat seinem Besitzer bereits vor zwei Jahren mitgeteilt. Wie lange dieses Haus überhaupt noch stehen bleibt, hängt indes nicht nur davon ab, wie stark das Bauinspektorat den Abbruch vorantreibt. Wie ein Augenschein vor Ort erkennen lässt, fällt das Haus auch ganz ohne menschliches Zutun auseinander. Wer das Grundstück betritt, begibt sich in Gefahr.
Jüngst sei etwa das Scheunendach eingestürzt und Teile davon sollen sogar auf dem öffentlichen Fussweg gelandet sein. Das zumindest schreibt ein aufgebrachter Leser der «Volksstimme». Die Gemeinde und das kantonale Bauinspektorat sind über den Vorfall allerdings nicht informiert, können ihn entsprechend auch nicht bestätigen.
Risiko für Passanten gering
Das Haus steht seit mehr als zehn Jahren leer. Vor gut zwei Jahren verfügte das Bauinspektorat beim Eigentümer Sicherheitsmassnahmen, weil das einsturzgefährdete Gebäude nach Meinung der Behörde eine Gefahr für die Nutzer und Nutzerinnen des angrenzenden öffentlichen Areals darstellte. Später ordnete der Kanton dem Eigentümer gar an, das Haus abzureissen (die «Volksstimme» berichtete). Bis heute hat der Mann aus Sissach aber weder Sicherheitsmassnahmen ergriffen noch den Abbruch in die Wege geleitet. Warum er bisher nichts unternommen hat, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage der «Volksstimme» blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Zur Sicherung des Strassenareals wurden im vergangenen Jahr dann vom Kanton vorsorgliche Massnahmen getroffen, wie Andrea Bürki, Mediensprecherin der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) auf Anfrage sagt. Eine Vorrichtung an der Hauswand soll verhindern, dass lose Ziegel auf die Strasse fallen. Dass für Passanten von dem Haus derzeit eine unmittelbare Gefahr ausgehe, sei daher «eher unwahrscheinlich», so Bürki.
Dennoch will das Bauinspektorat nun endlich dafür sorgen, dass das Haus bald dem Erdboden gleichgemacht wird. Die ursprüngliche Abbruchverfügung des Kantons wurde zunächst auf Eis gelegt, weil sich nach dem «Volksstimme»-Bericht über die Abbruchpläne im April offenbar Interessenten für den Kauf der Liegenschaft gemeldet hatten. Sogar die Gemeinde ist als Käuferin ins Gespäch gebracht worden. Mittlerweile seien laut BUD-Sprecherin Bürki aber alle Kaufverhandlungen gescheitert.
Eigentümer muss für Schäden haften
Die erneute Abbruchverfügung sei bereits rechtskräftig, nun verhandelt der Kanton mit dem Eigentümer der Liegenschaft noch den «Modus» des Abbruchs, so Bürki. «Akzeptiert der Betroffene den Abbruch, erhält er eine letzte Frist, innert der er den Abbruch vornehmen kann. Verstreicht die Frist ungenutzt, erteilt das Bauinspektorat einem Unternehmen den Auftrag für den Abbruch.»
Wird der Abbruch von Amtes wegen vollzogen, so bezahlt das Bauinspektorat die Kosten, sichert sich dafür aber das Pfandrecht an der Liegenschaft. Zudem droht dem Besitzer in diesem Fall eine strafrechtliche Anzeige wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Der Grundeigentümer bleibt auch für alle Schäden haftbar, die von seiner Liegenschaft ausgehen.