Freie Fahrt ins Ausland
12.07.2019 AutoTipps | Feriencheck vor der Abfahrt in den Urlaub
Mit dem Mietwagen über die Grenze? Den blauen Führerschein noch nicht gewechselt? Mit dem Auto eines Freundes in die Ferien? Drei Beispiele, die Ihrer Auslandfahrt ein vorzeitiges Ende bereiten ...
Tipps | Feriencheck vor der Abfahrt in den Urlaub
Mit dem Mietwagen über die Grenze? Den blauen Führerschein noch nicht gewechselt? Mit dem Auto eines Freundes in die Ferien? Drei Beispiele, die Ihrer Auslandfahrt ein vorzeitiges Ende bereiten könnten.
vs. Zerknittert, abgewetzt und ein vergilbtes Foto aus den 1980er-Jahren – viele alte Führerscheine weisen so manche Spuren der Zeit auf. Obwohl ein blauer Führerschein in Papierform seit 2003 durch den FAK – Führerausweis im Kreditkartenformat – ausgetauscht werden könne, seien nach wie vor erstaunlich viele Personen in der Schweiz damit unterwegs, schreibt der TCS. 1,3 Millionen waren es gemäss Astra Ende 2015. Zwar muss man erst bis spätestens 31. Januar 2024 den alten gegen den neuen Ausweis umgetauscht haben, jedoch kann ein blauer Führerausweis zu einigen Komplikationen führen – besonders im Ausland.
Mehrere Gründe sprechen dafür, den alten Ausweis umzutauschen, um Probleme zu vermeiden: Zum Beispiel ein veraltetes Foto oder eine ungültige Adresse; nicht mehr zeitgemässe Identifikations- und Sicherheitsmerkmale; Führerkategorien, die nicht mit denen der EU harmonisieren. Es kann sogar sein, dass der Autovermieter die Ausgabe des Mietfahrzeugs verweigert.
Wer demnach im Ausland noch mit einem blauen Führerschein fährt, sollte sich bewusst sein, dass der alte Papierausweis nicht überall anerkannt ist und damit bei Strassenkontrollen bürokratische und langwierige Abklärungen drohen können. Am besten geht man daher auf Nummer sicher und tauscht den alten gegen einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat ein. Die Vorteile sind: Praktisches Format; europaweit harmonisierte Kategorien; bei Reisen ist grundsätzlich kein internationaler Führerschein notwendig; Datenschutz (kein integrierter Chip); lange Lebensdauer und bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen.
Für den Umtausch des blauen Ausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) sendet man folgende Unterlagen an das Strassenverkehrsamt: Umtauschformular (Download auf der Website des Strassenverkehrsamts), blauer Führerausweis im Original, Kopie der Identitätskarte, des Passes oder des Ausländerausweises und ein farbiges, aktuelles Passfoto.
Ein neuer Führerausweis kostet je nach Kanton unterschiedlich und wird innerhalb von 1 bis 2 Wochen per Post zugestellt. Während der Übergangsphase wird empfohlen, eine Fotokopie des bisherigen Ausweises mitzuführen.
Reisen im geliehenen Fahrzeug
Wer mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn der Inhaber des Fahrzeugs nicht der Fahrer ist, oder nicht als Mitfahrer dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.
Zu beachten ist, dass der Fahrer des geliehenen Fahrzeugs vorher überprüft, ob er gemäss Führerschein berechtigt ist, das entsprechende Fahrzeug zu fahren und ob sein Führerschein im Reiseziel gültig ist. Weiter sollte mit dem Inhaber zusammen abgeklärt werden, wie die Deckung der Autoversicherung ist. Ausserdem sollten Führerausweis, Fahrzeugausweis und, je nach Land,Versicherungsnachweis mitgeführt werden.
Plant man eine Auslandfahrt, ist es besonders wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob und mit welchen Regularien eine Auslandfahrt mit dem Mietwagen erlaubt ist, denn immer mehr Mietwagen sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet, das den Vermieter dazu berechtigt, den Wagen zu orten und im Falle eines ausserplanmässigen Aufenthalts stillzulegen.
Folgende Fragen sollten vor der Mietwagenbuchung geklärt werden:
• Darf ich laut Mietbedingungen mit dem Mietwagen über die Grenze?
• Kann ich den Mietwagen in einem anderen Land zurückgeben, also die Einwegmiete in Anspruch nehmen?
• Ist für den Grenzübertritt mit dem Mietwagen eine zusätzliche Gebühr fällig?
• Benötige ich einen internationalen Führerschein?
Generell findet man alle Informationen bezüglich erlaubter oder nicht erlaubter Auslandfahrten bereits vor der Buchung in den Mietbedingungen des individuellen Angebots. Diese sind vom Buchungsstandort unabhängig. Ob eine Grenzüberschreitung mit dem Mietwagen erlaubt ist, hängt in erster Linie davon ab, ob der Versicherungsschutz für den Mietwagen auch im Nachbarland gilt.