Baselbieter Regierung legt neues eGovernment-Gesetz vor

  06.09.2019 Baselbiet, Gesellschaft, Politik

 

Die Regierung hat dieses neue Gesetz nun in die Vernehmlassung geschickt, wie sie heute Freitag mitteilte. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 20. Dezember eingereicht werden.

Mit dem eGovernment-Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass in Baselland digitale Prozesse mit den Behörden in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen. Die heute bestehenden Regelungen reichen nicht aus, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Das neue Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sogenannten «Online-Service-Plattform» des Kantons. Über diese im Aufbau befindliche gesicherte zentrale Informatik-Infrastruktur sollen künftig Gesuche, Meldungen oder Bestellungen eingereicht werden können. Auf Wunsch können ein elektronisches Benutzerkonto und eine elektronische Benutzer-Identifikation verwendet werden.

Für elektronischer Korrespondenz (E-Mails, Briefe) mit vertraulichen Inhalten oder zu rechtsrelevanten Vorgängen sieht das Gesetz den Einsatz einer vom Bund anerkannten Zustellplattform vor. Eine solche ist beispielsweise Incamail von der Post.

Das Gesetz schafft im Weiteren die Rechtsgrundlage für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung. Auch die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben wird geregelt.

Das neue Gesetz ist nach Angaben der Regierung des erste Ergebnis des Programms «Digitale Verwaltung 2022». Dieses hat der Landrat im vergangenen Oktober einstimmig verabschiedet. Zugleich bewilligte er für die Umsetzung der in diesem Programm enthaltenen Massnahmen 7,6 Millionen Franken. sda. 


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